09.07.2026 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Deggendorf hat die Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 01.01.2026 ermittelt, beschlossen und veröffentlicht. Hierzu wurde die bei der Geschäftsstelle geführte Kaufpreissammlung als wichtige Entscheidungsgrundlage herangezogen.
Bodenrichtwerte sind von grundsätzlicher Bedeutung sowohl für Bewertungssachverständige und alle Stellen und Institutionen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, die auf Kenntnisse über den örtlichen Grundstücksmarkt angewiesen sind, als auch für interessierte Bürger und Bürgerinnen, die Grundstücke erwerben oder veräußern wollen.
Der Bodenrichtwert ist im Allgemeinen wie folgt definiert: Er ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.
Die Bodenrichtwerte des Landkreises Deggendorf können unabhängig von Behördenöffnungszeiten bequem über das Bodenrichtwertinformationssystem-Bayern unter https://www.boris-bayern.de/ abgefragt werden. Die Gebühr beträgt hier je Bodenrichtwert 25 €.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, ansässig beim Landratsamt Deggendorf, erstattet auf schriftlichen Antrag ebenfalls Bodenrichtwertauskünfte. Hierfür wird je Bodenrichtwert eine Gebühr von 35 € erhoben.
Für Sie zuständig
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Jutta
Staudinger
Pressesprecherin
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0991 3100-251 | 103 | StaudingerJ@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
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Pressestelle
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