07.10.2019 Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat entlang des Erlachbaches das mögliche Überschwemmungsbiet bei einem 100jährigen Hochwasser ermittelt und in Kartenform dargestellt.
Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung
Bevor das förmliche Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz beginnt, können sich interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger über die Sachlage informieren.
Dazu veranstaltet das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt – Referat Wasserrecht – im Rahmen der vorläufigen Sicherung eine Informationsveranstaltung am
Montag, 14.10.19, 19.00 Uhr
im Rathaus Hengersberg(Sitzungssaal),
Mimminger Straße 2, 94491 Hengersberg
Bei dem Überschwemmungsbiet versteht man den Bereich, der voraussichtlich bei einem 100jährigen Hochwasser überschwemmt wird. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, könnte theoretisch das 100jährige Hochwasser auch mehrfach in 100 Jahren auftreten. Das Bayer. Wassergesetz verpflichtet die Wasserwirtschaftsämter, Überschwemmungsgebiete in Bayern nach einheitlichen Methoden zu ermitteln und zu kartieren. Diese werden in einem förmlichen Verfahren festgesetzt und müssen aber schon vorab von den Landratsämtern vorläufig gesichert werden.
Welche Rechtsfolgen damit verbunden sind, werden bei der Informationsveranstaltung erläutert.
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