26.01.2023 72 Vorschläge für Haupt- und Ersatzjugendschöffen braucht das Amtsgericht Deggendorf für die neue Wahlperiode 2024 bis 2028.
Die Jugendschöffen wirken bei Strafverfahren des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Deggendorf sowie bei den beiden Jugendkammern bei dem Landgericht Deggendorf mit und üben während der Hauptverhandlung das Amt des ehrenamtlichen Richters aus. Sie haben dabei das gleiche Stimmrecht wie hauptberufliche Richter.
Bei der Kandidatensuche wird das Gericht durch das Amt für Jugend und Familie unterstützt. Aufgrund der eingegangenen Bewerbungen erstellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mitte April für das Amtsgericht eine Vorschlagsliste mit je 36 Frauen und Männern.
Für das richterliche Ehrenamt eines Jugendschöffen sind Personen geeignet, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Dazu zählen zum Beispiel auch Eltern und Ausbilder. Wichtig sind ebenso soziales Verständnis, Einfühlungs- und Urteilsvermögen sowie Menschenkenntnis.
Vorgeschlagene müssen im Landkreis Deggendorf wohnen, die deutsche Staatsbürgerschaft und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter besitzen, zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt sein.
Bewerbungen können bis 10. März 2023 beim Amt für Jugend und Familie eingereicht werden. Auf der Internetseite des Landkreises Deggendorf gibt es das Bewerbungsformular zum Herunterladen. Dort ist auch ein Link zur Jugendschöffenbekanntmachung.
Für weitere Infos steht der Leiter des Amtes für Jugend und Familie, Horst Reckerziegel, Tel. 0991/3100-356, zur Verfügung.
Weitere Infos sowie das Bewerbungsformular finden Sie hier!
Für Sie zuständig
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Horst
Reckerziegel
Sachgebietsleiter
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