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Wahl von Jugendschöffen - Jugendamt sucht geeignete Bewerberinnen und Bewerber

05.02.2018 72 Vorschläge für Haupt- und Hilfsjugendschöffen braucht das Amtsgericht Deggendorf für die neue Wahlperiode 2019 bis 2023.

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Die Jugendschöffen wirken bei Strafverfahren des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Deggendorf sowie bei den beiden Jugendkammern bei dem Landgericht Deggendorf mit und üben während der Hauptverhandlung das Amt des ehrenamtlichen Richters aus. Sie haben dabei das gleiche Stimmrecht wie hauptberufliche Richter.


Bei der Kandidatensuche wird das Gericht durch das Amt für Jugend und Familie unterstützt. Aufgrund der eingegangenen Bewerbungen erstellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mitte April für das Amtsgericht eine Vorschlagsliste mit je 36 Frauen und Männern.


Für das richterliche Ehrenamt eines Jugendschöffen sind Personen geeignet, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Dazu zählen zum Beispiel auch Eltern und Ausbilder. Wichtig sind ebenso soziales Verständnis, Einfühlungs- und Urteilsvermögen sowie Menschenkenntnis.


Vorgeschlagene müssen im Landkreis Deggendorf wohnen, die Deutsche Staatsbürgerschaft und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter besitzen, zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt sein.


Bewerbungen können bis 15. März 2018 bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder beim Amt für Jugend und Familie eingereicht werden. Das Bewerbungsfolmular und weitere Infos finden Sie hier im Anschluß.

Kategorien: Amt & Service, KoKi - Familienbüro, Landkreis, Leben & Arbeiten, Medieninfo

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