17.02.2022 Änderungen ab dem 21.05.2022
Werden grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterverkehr durchgeführt, müssen ab dem 21.05.2022 alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t über eine güterverkehrsrechtliche Genehmigungsabschrift verfügen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge bis 3,5 t zGm (Sprinter) im grenzüberschreitenden Einsatz haben, bis zu diesem Datum ein vollständiges Marktzugangsverfahren durchlaufen haben müssen.
Nur wenn die einzelnen Beförderungen für Dritte gegen Entgelt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der BRD (sog. Binnentransporte) durchgeführt werden, bleibt es auch über den 21.05.2022 hinaus bei der bekannten 3,5 t-Grenze bezüglich der Genehmigungspflicht. Die Zeit drängt, da als Genehmigungsvoraussetzung unter anderem die Ablegung einer sog. Fachkundeprüfung, die i.d.R. bei den Industrie- und Handelskammern zu absolvieren ist, gilt und mit einem gewissen zeitlichen Aufwand verbunden ist.
Auch Bestandsunternehmen mit bereits bestehender Gemeinschaftslizenz, die auch Nutzfahrzeuge ab 2,5 t zGm, im grenzüberschreitenden, gewerblichen Gütertransport einsetzen, müssen für jedes Kraftfahrzeug über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen eine Kopie der vorhandenen Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Einsatz beantragen.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Deggendorf, Straßenverkehrsbehörde. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter TelNr. 0991/3100-239.
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