Wir wollen unsere Kunden möglichst ohne Wartezeiten bedienen. Es sind deshalb Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch bei dem/r für Ihren Buchstabenbereich zuständigen Sachbearbeiter/in vereinbaren.
Genereller Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit
Aus Datenschutzgründen können am Telefon grundsätzlich keine Auskünfte zu Einzelfällen oder laufenden Verfahren stattfinden, eine telefonische Beratung kann ebenso nicht erfolgen. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Rechtsdienstleistungsgesetz
Die Behörde kann und darf keine Tätigkeiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erbringen. Im Verwaltungsverfahren ist gemäß den einschlägigen gesetzlichen Regelungen (hier: Art. 25 BayVwVfG) Beratung und Auskunft zu gewähren. Dies bedeutet z.B. Hinweise auf die Stellung von Anträgen oder Auskünfte über die zustehenden Rechte und Pflichten.
Formulare Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Formulare Antrag auf Prüfung des Fortbestandes der deutschen Staatsangehörigkeit
Formulare Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Formulare Erklärung zum Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
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