Formulare & Merkblätter
- Leitfaden Vereinsgründung
- Leitfaden zum Vereinsrecht
- Grundlagen der Vereinspraxis
- Steuertipps für Vereine
- Informationen des Amtes - Gemeinnützige Vereine, Satzung und Spenden
- „Alles was Recht ist...“ - aktuelle Vorschriften rund um Vereinsfeste (Präsentation)
- „Alles was Recht ist…“ –aktuelle Vorschriften rund um Vereinsfeste (Handout)
- Leitfaden für Vereinsfeiern
- Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln
- Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement
- Maibäume - Versicherungsspflicht und Kontrollen
- Antrag Haftpflichtversicherung für Mai-, Kirchweih- u. Hochzeitsbäume
- Grundregeln zur Pressearbeit von Vereinen
- Lebensmittelüberwachung - Feste sicher feiern
weitere Informationen
Umgang mit Lebensmitteln bei Vereinsaktivitäten
Für Vereine, (die nicht gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen) ist eine Belehrung nach § 43 IfSG nicht mehr erforderlich.
Dennoch bitten wir im Interesse aller Beteiligten, die Empfehlungen für den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln sorgfältig zu beachten.