Finanzielle Leistungen
BAföG für Studierende
Hierbei soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Aus- oder Weiterbildung finanziell ermöglicht werden, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Die staatliche Unterstützung für Studierende setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen.
Ansprechpersonen
Bei Fragen zum Studierenden-BAföG wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk an Ihrem Studienort.
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes besteht für den Besuch von Berufsfachschulen sowie weiterführenden Schulen ein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen zum BAFöG für Schülerinnen und Schüler
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Amt für Ausbildungsförderung
Kontaktdaten: Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
BAFöG - Aufstiegsförderung
Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.
Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Amt für Ausbildungsförderung
Kontaktdaten: Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Bauförderung für Familien
Die Eigenwohnraumförderung des Freistaates Bayern unterstützt gerade junge Familien mit vergünstigen Zinskonditionen oder Zuschüssen beim Erwerb eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie. Hierfür müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Eine erste Prüfung über die Fördermöglichkeiten kann auf der Webseite der Bayerischen Landesbank vorgenommen werden.
Berufsausbildungsbeihilfe
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.
nähere Informationen zu Berufsausbildungsbeihilfe
Ansprechpersonen
Agentur für Arbeit
Kontaktmöglichkeiten: Hier finden Sie die kostenfreie Servicerufnummer und die Servicezeiten sowie die online-Kontaktmöglichkeiten.
Bildungskredit
Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.
nähere Informationen zum Bildungskredit
Ansprechpersonen
Kontaktdaten der beiden Leistungsträger - Bundesverwaltungsamt/Bildungskredit Vergabe und KFW Bonn - finden Sie auf deren Webseite.
Bildungs- und Teilhabe-Leistungen
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Damit können sowohl Angebote von Schule und Kindertagesstätten als auch Angebote im Bereich Freizeit und Kultur bezuschusst werden.
Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Ansprechpersonen
Jobcenter Landkreis Deggendorf (für Empfänger von Grundsicherungsgeld)
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.
Landratsamt Deggendorf – Wohngeldstelle (für Empfänger von anderen Sozialleistungen)
Kontaktdaten: Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Elternbeiträge Kita
Auf Antrag werden Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte werden durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch dann übernommen, wenn die Eltern oder die Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Grundsicherungsgeld, Grundsicherung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Jugendamt
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Elterngeld
Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt oder eine Erwerbstätigkeit von maximal 32 Wochenstunden ausübt, kann Elterngeld beantragen. Das Elterngeld gleicht Verdienstausfälle zu einem gewissen Teil aus. Auch Nichterwerbstätige (Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Hausfrauen/Hausmänner) haben Anspruch auf den Mindestbetrag. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.
Ansprechpersonen
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Service-Telefon vor Antragstellung: 0931 32090929
Zur Online-Terminbuchung
Weitere Informationen online auf zbfs.bayern.de
Schwangerschaftsberatungsstellen (im Landkreis):
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:
Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle am Landratsamt Deggendorf
Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen etc.) ist eine Kostenübernahme in Form von Gutscheinen oder (pauschaler) Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können. Eine Beantragung ist frühestens 12 Wochen vor dem Entbindungstermin möglich.
Sowohl das Jobcenter als auch Schwangerenberatungsstellen können Zuschüsse für Schwangerschaft und Geburt auf Antrag gewähren.
Nähere Informationen zur Leistung Erstaustattung bei Schwangerschaft und Geburt
Familienerholung
Um Familien/Alleinerziehenden mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Familienerholung in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, kann der Freistaat Bayern Zuwendungen gewähren. Auf diese freiwillige Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da sie von verfügbaren Fördermitteln abhängt.
Ansprechpersonen
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Weitere Informationen und den Zugang zum Onlineantrag auf zbfs.bayern.de
Grundsicherungsgeld
Grundsicherungsgeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten, soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Grundsicherungsgeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Nähere Informationen zum Grundsicherungsgeld
Ansprechpersonen
Jobcenter Landkreis Deggendorf
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular: Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Bedürftige Personen, die durch Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, können Grundsicherung beantragen.
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Sozialamt
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Haushaltshilfe
Die Haushaltshilfe stellt die Weiterführung des Haushaltes sicher während die bisher dafür verantwortliche Person z.B. stationär behandelt wird. Oder um sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus bei der Haushaltsführung vorübergehend zu entlasten. Dazu gehören im Wesentlichen Einkäufe, die Beschaffung & Zubereitung von Mahlzeiten, Pflege und Reinigung der Wohnung und Betreuung der Kinder.
Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind
Ansprechpersonen
Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Kindergeld
Kindergeld bekommen Eltern zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld geben.
Ansprechpersonen
Familienkasse Bayern Süd
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf deren Webseite.
Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über die eServices der Familienkasse oder www.familienkasse.de/mitteilungen möglich.
Kinderkrankengeld
Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil wegen einer Erkrankung des Kindes nicht zur Arbeit gehen kann und dadurch das Gehalt ausbleibt. Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Das Kinderkrankengeld wird abhängig von Ihrer Familiensituation für einen unterschiedlich langen Zeitraum gezahlt.
Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind
Ansprechpersonen
Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Kinderzuschlag
Wer Kindergeld bekommt und dessen Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht, hat möglicherweise Anspruch auf den Kinderzuschlag. Ob das auch für Sie zutrifft, können Sie ganz einfach mit dem KiZ-Lotsen überprüfen.
Ansprechpersonen
Familienkasse Bayern Süd
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf deren Webseite.
Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über die eServices der Familienkasse oder www.familienkasse.de/mitteilungen möglich.
Landespflegegeld
Landespflegegeld wird auf Antrag für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern als zusätzlicher jährlicher Einmalbetrag ausgezahlt – auch für Kinder.
Nähere Informationen zur Leistung Landespflegegeld sowie Kontaktmöglichkeiten
Mutterschaftsgeld
Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.
Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.
Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind
Ansprechpersonen
Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Sind Sie gesetzlich familienversichert, finden Sie die Kontaktdaten des Bundesamtes für Soziale Sicherung auf deren Webseite.
Schwangerschaftsberatungsstellen (im Landkreis):
z.B.
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten:
Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle am Landratsamt Deggendorf
Pflegegeld und Pflegeleistungen
Für pflegebedürftige Menschen – das betrifft auch Kinder – werden je nach Pflegegrad vielfältige Leistungen gewährt. Während Pflegegeld erst ab Pflegegrad 2 gewährt wird, gibt es auch Leistungen, die bereits ab Pflegegrad 1 (z.B. i.R. des Entlastungsbetrages) gewährt werden können. Weitere Leistungen sind z.B. (technische) Pflegehilfsmittel bis hin zu Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Nähere Informationen zu Pflegegeld und Pflegeleistungen sowie Kontaktmöglichkeiten
Renten und Geldleistungen an Hinterbliebene
Die Deutsche Rentenversicherung gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen-/Witwerrente (bei Tod des Ehe-Partners), eine Witwen-/Witwerrente für Geschiedene, eine Erziehungsrente (bei Tod des geschiedenen Ehepartners und Kindererziehung) und eine Rente für Waisen (bei Tod eines Elternteils oder beider Elternteile).
Ist der Tod auf einen Arbeits-/Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, können auch Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden.
Nähere Informationen zu den Hinterbliebenenrenten der Deutschen Rentenversicherung
Nähere Informationen zu den Geldleistungen an Hinterbliebene der Gesetzlichen Unfallversicherung
Ansprechpersonen
Kontaktdaten: Sie finden alle Kontaktmöglichkeiten zu den Hinterbliebenenrenten der Deutschen Rentenversicherung auf deren Webseite
Kontaktdaten: Sie finden alle Kontaktmöglichkeiten zu den Geldleistungen für Hinterbliebene der Gesetzlichen Unfallversicherung auf deren Webseite
Steuervorteile
Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden (z.B. Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld).
Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden.
Ansprechpersonen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Studienstarthilfe
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der an Studienanfänger unter 25 Jahre gewährt werden kann, die im Sozialleistungsbezug stehen.
Ansprechpersonen
Bei Fragen zur Studienstarthilfe wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk an Ihrem Studienort.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Jugendamt
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Wohngeld
Personen mit geringem Einkommen hilft der Staat finanziell mit dem Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mietende einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Bewohnende eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung.
Ansprechpersonen
Landratsamt Deggendorf – Wohngeldstelle
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Wohnungsbauförderung
Bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung ist für Bezieher von Grundsicherungsgeld, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen eine Kostenübernahme für notwendiges Mobiliar und Haushaltsgeräte bei Antragstellung vor der Beschaffung möglich.
Ansprechpersonen
Angaben entsprechend der Zuständigkeiten zwischen JC und Kommune - z.B.
Jobcenter Landkreis Deggendorf (für Empfänger von Grundsicherungsgeld)
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf deren Webseite.
Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über Jobcenter.digital möglich.
Landratsamt Deggendorf – Sozialamt (für Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII)
Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Familienportal
Das Familienportal gibt einen Überblick über Familienleistungen. Diese werden auch entsprechend der jeweiligen Lebenslage abgebildet.
Landkreis Deggendorf
