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Aufstallungspflicht aufgehoben - Biosicherheitsvorgaben sind weiterhin einzuhalten

29.04.2021 Aufstallungspflicht entfällt ab dem 29.04.2021

Mit den Allgemeinverfügungen 04.03.2021 und 24.03.2021 wurde für den Landkreis Deggendorf eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet.

Im Rahmen einer neuen Risikobewertung der Geflügelpestsituation für das Auftreten von hochpathogener Aviärer Influenza kommt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit dem Umweltministerium zur Auffassung, dass unter Beibehaltung der gesetzliche vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen, die Aufstallungspflicht beendet werden kann.

Die Regelungen der aktuellen Allgemeinverfügungen werden dahingehend abgeändert, d.h. die Aufstallungspflicht entfällt ab dem 29.04.2021.

Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügungen gelten weiterhin und sind daher zu beachten.

Kategorien: Medieninfo, Leben & Arbeiten, Landkreis, Vogelgrippe

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