01.12.2023 Der Kulturpreis des Landkreises Deggendorf geht in die zweite Runde. Für die Verleihung 2024 können ab sofort Vorschläge bis spätestens 18. Januar 2024 gemacht werden.
Das dafür zu verwendende Antragsformular gibt es unter https://www.landkreis-deggendorf.de/tourismus-kultur/kultur/kulturpreis/richtlinien. Hier ist auch eine Online-Rückmeldung möglich. Alternativ können die Anträge im Büro Landrat (Landratsamt Deggendorf, Herrenstraße 18) eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge werden 2024 nicht mehr berücksichtigt.
Für Rückfragen sind gerne unter kultur@lra-deg.bayern.de möglich.
Entsprechend den Richtlinien wird der Kulturpreis in diesen acht Kategorien vergeben:
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Musik (insbesondere klassische Musik, volkstümliche Musik, Kirchenmusik, Pop, Rock, Jazz)
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Darstellende Kunst (insbesondere Theater, Ballett, Tanz, Kabarett und Kleinkunst)
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Bildende Kunst (insbesondere Bildwerke, Malerei, Zeichnung, Graphik, Fotografie, Medienkunst)
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Literatur, Film, Kino
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Brauchtum, Heimat- Landes- und Denkmalpflege
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Kulturorganisation und Kulturvermittlung (insbesondere Kulturvereine, Veranstalter, Bildungseinrichtungen)
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Kulturnachwuchspreis (für junge förderwürdige Kulturschaffende bis 30 Jahren)
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Sonderpreis des Landrats (für außergewöhnliche und besonders honorierende Leistungen aus der Künstlerschaft und von Kulturschaffenden
Vorschlagsberechtigt sind neben dem Landrat folgende Personen:
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises und die Mitglieder des Kreistages, die Vorsitzenden der Kulturvereine, Lehrkräfte für Kunst und Musik, Musikschulen, Kultur-, Bildungs-, und Jugendeinrichtungen, die Kulturbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen
sowie der Kreisheimatpfleger und die Kreismusikpflegerin.
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