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Richtlinien

Formblatt


Richtlinie für die Vergabe des Kulturpreises des Landkreises Deggendorf

§ 1 Zweck

Der Landkreis Deggendorf verleiht einen Kulturpreis, um besondere Leistungen auf kulturellem und künstlerischem Gebiet zu honorieren, heimische Kulturschaffende und kulturellen Nachwuchs in der Region zu unterstützen sowie vielfältiges und kulturelles Leben im gesamten Landkreis Deggendorf zu fördern.

§ 2 Kategorien

Die Auszeichnung wird insbesondere in folgenden Kategorien vergeben:

  1.      Musik (insbesondere klassische Musik, volkstümliche Musik, Kirchenmusik, Pop, Rock, Jazz)
  2.      Darstellende Kunst (insbesondere Theater, Ballett, Tanz, Kabarett und Kleinkunst)
  3.      Bildende Kunst (insbesondere Bildwerke, Malerei, Zeichnung, Graphik, Fotografie, Medienkunst)
  4.      Literatur, Film, Kino
  5.      Brauchtum, Heimat-, Landes- und Denkmalpflege
  6.      Kulturorganisation und Kulturvermittlung (insbesondere Kulturvereine, Veranstalter, Bildungseinrichtungen)
  7.      Kulturnachwuchspreis
  8.      Sonderpreis des Landrats

Der Kulturnachwuchspreis wird an junge Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende bis 30 Jahre vergeben, deren Können und Talent besonders förderungswürdig ist.

Der Sonderpreis des Landrats wird für außergewöhnliche und besonders zu honorierende Leistungen von Künstlerinnen und Künstler bzw. Kulturschaffende verliehen.

§ 3 Modus

Die Auszeichnung wird grundsätzlich jährlich vergeben. Im ersten Jahr soll eine Vergabe in allen Kategorien erfolgen.

§ 4 Preis

Der Kulturpreis ist pro Kategorie mit je 500 Euro dotiert. Der Sonderpreis des Landrats ist mit 1.000 Euro dotiert. Jedem Preisträger wird eine aus Künstlerhand gefertigte Skulptur, die aus der Region stammt, sowie eine Urkunde verliehen.

§ 5 Voraussetzungen

Empfänger des Kulturpreises können Einzelpersonen, aber auch Personengruppen sein, die eine herausragende Leistung auf ihrem jeweiligen künstlerischen Gebiet erbringen und die zudem mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  1.      die Kulturschaffenden sind im Landkreis Deggendorf geboren,
  2.      die Kulturschaffenden leben im Landkreis Deggendorf,
  3.      die Kulturschaffenden arbeiten im Landkreis Deggendorf,
  4.      die Kulturschaffenden haben ihre künstlerische Wirkstätte im Landkreis Deggendorf.

 § 6 Vorschlagsrecht

Das Vorschlagsrecht für Preisträger/innen steht insbesondere folgendem Kreis zu:

  1. dem Landrat
  2. allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Landkreises Deggendorf
  3. dem Kreisheimatpfleger und dem Musikheimatpfleger des Landkreises Deggendorf
  4. den Kulturbeauftragten der Städte und Gemeinden des Landkreises Deggendorf
  5. den Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Deggendorf
  6. den landkreiseigenen sowie kommunalen Musikschulen
  7. Lehrkräften für Kunst und Musik aller Schularten
  8. den Vorsitzenden von Kulturvereinen
  9. den Mitgliedern des Kreistags

Vorschläge sind unter Angabe einer Begründung beim Landratsamt Deggendorf einzureichen.

Der Sonderpreis des Landrats soll auf Vorschlag des Landrats verliehen werden.

§ 7 Auswahl

Die Auswahl der Preisträger/innen erfolgt durch eine Jury. Darin vertreten sind:

  1. der Landrat
  2. der Kreisheimatpfleger und Musikheimatpfleger des Landkreises Deggendorf
  3. bis zu sechs Fachjuroren/Fachjurorinnen, die Kulturschaffende oder Lehrer/Wissenschaftler im jeweiligen Bereich (Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur/Film/Kino, Brauchtum, Heimat-, Landes- und Denkmalpflege Kulturorganisation und Kulturvermittlung) sind und Beziehungen zum Landkreis Deggendorf haben. Diese werden durch den Kreisheimatpfleger und den Musikheimatpfleger für die Dauer einer Legislaturperiode berufen und vom Kreisausschuss bestätigt.

Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit.

§ 8 Verleihung

Die Preisverleihung erfolgt durch den Landrat des Landkreises Deggendorf im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung. Der Preis soll jährlich wechselnd an besonderen Kulturstätten des Landkreises Deggendorf verliehen werden. Die Preisträger/innen sollen die Möglichkeit haben, sich im Rahmen der Veranstaltung zu präsentieren.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Deggendorf, den 20.03.2023

 

gez. Bernd Sibler

Landrat

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