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Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis Deggendorf

04.10.2024 In einer Rinderhaltung im Landkreis Deggendorf wurde am Dienstag den 01.10.2024 der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt (BTV3-Virus).

Somit hat die sich seit Oktober 2023 in Deutschland ausbreitende Erkrankung den Landkreis Deggendorf erreicht.
Bereits im August 2024 nach Ausbrüchen bei Schafen im Landkreis Aschaffenburg hat Bayern als letztes Bundesland den Status „seuchenfrei“ in Hinblick auf die Blauzungenkrankheit verloren.
Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass die Verbringung von empfänglichen Tieren innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen kann.
Jedoch dürfen empfängliche Tiere aus betroffenen Gebieten in BTVseuchenfreien Mitgliedsstaaten nur verbracht werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Wiederkäuer wie Rinder und Schafe. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für das Virus empfänglich. Krankheitssymptome sind unter anderem Hautveränderungen im Maulbereich, Rückgang der Milchleistung, Fieber und reduziertes Allgemeinbefinden; in schweren Fällen kann das Virus zum Tode führen. Entzündungen und Schwellungen der Schleimhäute mit Blauverfärbung der Zunge, was der Krankheit ihren Namen gegeben hat, werden eher selten und wenn dann bei Schafen beobachtet.
Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über die sogenannten Gnitzen, kleine blutsaugende Mücken der Gattung „Cullicoides“ über weite
Strecken übertragen. Die Erkrankung tritt daher saisonal vom späten Frühjahr bis in den Herbst auf.
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich; Fleisch und Milchprodukte empfänglicher Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Tierhalter empfänglicher Arten wird empfohlen, ihre Tiere durch Behandlung mit „Repellentien“ zum Mückenschutz zu schützen.
Weiterhin wird die Impfung gegen BTV3 von der ständigen Impfkommission Vet (StIKo Vet) als aktuell einziger Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf empfohlen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Anwendung von drei Impfstoffen gegen BTV-3 zum Schutz empfänglicher Tiere per Eilverordnung gestattet. Die freiwillige Impfung empfänglicher Tierarten gegen das BTV3 Virus ist daher auf Grundlage der Allgemeinverfügung des Landratsamt Deggendorf Amtsblatt Nr.07/2024 möglich. Interessierte Tierhalter sollen sich diesbezüglich an ihre betreuenden Tierärzte wenden.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Oliver Menacher
Pressesprecher
0991 3100-120 113 MenacherO@lra-deg.bayern.de

Anschrift

Landratsamt Deggendorf
Pressestelle

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf
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Telefon: 0991 3100-0
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Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
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