06.11.2024 Die Europäische Union hat 1992 „NATURA 2000“ ins Leben gerufen – ein europaweites Netz aus sogenannten Fauna-Flora-Habitat- (kurz FFH) Gebieten und Vogelschutzgebieten (SPA), zum Erhalt der europäischen Tier- und Pflanzenwelt sowie deren Lebensräume. NTURA 2000 stellt somit das größte Naturschutznetz der Welt dar. Bayern bringt etwa 800.000 Hektar Fläche in dieses Netzwerk ein.
Die Europäische Union hat 1992 „NATURA 2000“ ins Leben gerufen – ein europaweites Netz aus sogenannten Fauna-Flora-Habitat- (kurz FFH) Gebieten und Vogelschutzgebieten (SPA), zum Erhalt der europäischen Tier- und Pflanzenwelt sowie deren Lebensräume. NTURA 2000 stellt somit das größte Naturschutznetz der Welt dar. Bayern bringt etwa 800.000 Hektar Fläche in dieses Netzwerk ein. In den FFH-Gebieten sollen Tier- und Pflanzenarten geschützt werden, für die die Europäische Union eine besondere Verantwortung hat, weil sie überwiegend oder ausschließlich hier vorkommen. Auch ihre Lebensräume (Habitate) sollen geschützt werden, um den betroffenen Arten das Überleben zu sichern. Beim FFH-Gedanken geht es also nicht nur um Artenschutz, es geht auch um das EU-weite Vernetzen von Habitaten. Denn ein intakter Biotopverbund ermöglicht die Wanderung von Arten und damit auch den genetischen Austausch zwischen Populationen. Auch das ist für den langfristigen Erhalt von Bedeutung. Für jedes Gebiet werden mit Beteiligung von verschiedenen Akteuren sogenannte Managementpläne erarbeitet. Die Erstellung ist in Niederbayern beinahe abgeschlossen. Managementpläne beschreiben notwendige Maßnahmen, um die sogenannten Schutzgüter, also Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume, langfristig erhalten zu können, wiederherzustellen oder zu verbessern. Die Pläne sollen Klarheit über die Vorkommen und den Zustand besonders wertvoller Lebensräume und Arten bringen.
Die Umsetzung ist in Bayern für die betroffenen Grundstückseigentümer freiwillig. Förderungen können hier Anreize bieten, zum Beispiel über das Vertragsnaturschutzprogramm. Generell gilt jedoch nach Bundesnaturschutzgesetz ein Verschlechterungsverbot und Erhaltungsgebot. Das heißt die Flächen dürfen weiter wie bisher bewirtschaftet werden, aber nicht aktiv durch z. B. Intensivierung der Nutzung beeinträchtigt werden. Die Managementpläne sind für die zuständigen staatlichen Behörden verbindlich. Das bedeutet, dass Genehmigungen und Handlungen der staatlichen Organe in den FFH-Gebieten den Erhalt der Schutzgüter zum Ziel haben müssen. Grundstückseigentümer und Interessierte können sich im BayernAtlas informieren, welche Flächen in einem Natura2000-Gebiet liegen.
Im Landkreis Deggendorf gibt es 16 FFH-Gebiete. Das wohl bekannteste ist die „Isarmündung“ in der Gemeinde Moos. Weitere Beispiele sind die „Nadelwälder der Schwanenkirchner Tertiärbucht“ bei Außernzell oder „Wiesengebiete u. Wälder um den Brotjacklriegel und um Schöllnach“. Der Landkreis Deggendorf hat für einige Arten eine besondere lokale, überregionale oder nationale Verantwortung. Hierzu zählen die Libellenart Helm-Azurjungfer oder die Becherglocke.
Viele Landwirte und Waldbesitzer haben über Generationen hinweg bedeutsame Lebensräume durch ihre nachhaltige und verantwortungsbewusste Bewirtschaftung geschaffen und erhalten. In den FFH-Gebieten gilt der Grundsatz „schützen durch nutzen“, das bedeutet Schutz und Bewirtschaftung sollen sich ergänzen und nicht ausschließen. Daher gilt es auch in Zukunft gemeinsam mit den Bewirtschaftern unsere wertvollsten Lebensräume zu erhalten und so ein Stück Heimat zu bewahren.

Becherglocke (Adenophora liliifolia).
Foto: Wolfgang Lorenz
Infoblock:
Alle Managementpläne für FFH-Gebiete in Bayern sind auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Umwelt einzusehen (Managementpläne für FFH- und europäische Vogelschutzgebiete (Bewirtschaftungspläne nach Art. 6 Abs. 1 FFH-RL) - LfU Bayern).
Bei Fragen zu FFH-Gebieten in Deggendorf können außerdem die untere Naturschutzbehörde Deggendorf oder die Fachstelle für Waldnaturschutz AELF Landau a.d.I. – Pfarrkirchen (Kontakt: waldnaturschutz-nbay@aelf-lp.bayern.de) weiterhelfen.
Bildnachweise:
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2022): Website unter: Lilienblättrige Becherglocke (Adenophora liliifolia) (bayern.de) [aufgerufen am 30.09.2024]
BUND NATURSCHUTZ IN BAYERN E.V. (2024): Website unter: Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale): Steckbrief (bund-naturschutz.de) [aufgerufen am 30.09.2024]
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