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Immobilienmarkt hat den Zenit überschritten Neuer Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Deggendorf jetzt verfügbar

20.03.2026 „Der neue Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Deggendorf räumt mit der Vorstellung von immer weiter steigenden Immobilienpreisen auf. Die Zahlen sind eindeutig: Der Höhenflug der vergangenen Jahre ist vorbei“, erläutert Landrat Bernd Sibler bei der Vorstellung des Marktberichts. Seit dem Preishöchststand Mitte 2022 korrigiert sich der Markt spürbar. Damit widerlegt der Bericht die Hoffnung mancher Eigentümer, die Rekordpreise der Boomjahre ließen sich einfach konservieren. Der Markt diktiert neue Regeln - und die sind deutlich restriktiver als noch vor wenigen Jahren.

RD Heidi Bischoff, Landrat Bernd Sibler, Bauamtsleiter Franz Eckl, Christoph Friedl, Edith Kiesewetter

„Die Preise für Bestandsimmobilien haben in den Jahren 2023 und 2024 deutlich nachgegeben. So verloren gebrauchte freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenend- und Reihenmittelhäuser seit dem Preishöchststand innerhalb von zwei Jahren durchschnittlich rund 13 % an Wert. Im selben Zeitraum mussten gebrauchte Eigentumswohnungen sogar Preisabschläge von fast 16 % hinnehmen“, berichtet Abteilungsleiterin und Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Deggendorf Heidi Bischoff.

Ursächlich für diese Entwicklung ist die von der Europäischen Zentralbank (EZB) im Juli 2022 eingeläutete Zinswende. Die EZB erhöhte die Leitzinsen innerhalb eines Jahres deutlich, um die hohe Inflation zu bekämpfen. Dadurch verteuerten sich Immobilienkredite erheblich und die Nachfrage nach Immobilien ließ spürbar nach.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Deggendorf rechnet bei Bestandsimmobilien nach den starken Preiskorrekturen in 2023 und 2024 sowie einer anschließenden Seitwärtsbewegung tendenziell mit leicht steigenden Preisen. Es deutet vieles darauf hin, dass der Immobilienmarkt seine Talsohle durchschritten hat.
Als Datengrundlage nutzt der für den Landkreis Deggendorf gebildete Gutachterausschuss für Grundstückswerte eine Kaufpreissammlung. Dort werden alle notariell beurkundeten Grundstücks- und Immobilienverkäufe anonymisiert erfasst.

„Im langjährigen Durchschnitt werden jährlich rund 1.650 Notarverträge in die Kaufpreis- sammlung aufgenommen“, ergänzt Sachbearbeiterin Edith Kiesewetter, die für die Führung der Kaufpreissammlung zuständig ist. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte, ein unabhängiges Expertengremium, wertet die notariellen Urkunden aus, ermittelt Bodenricht-
werte und erstellt in regelmäßigen Abständen einen Grundstücksmarktbericht. Der aktuelle Marktbericht steht kostenlos unter https://www.boris-bayern.de zum Download bereit.
Der Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Deggendorf bietet eine transparente Übersicht über die Preisstrukturen von PKW-Stellplätzen. Enthalten sind sowohl Durchschnittspreise als auch Preisspannen für neuwertige und gebrauchte Stellplätze. Dabei wird zwischen Tiefgaragen-, Garagen-, Carportstellplätzen und Stellplätzen im Freien unterschieden. Die Auswertungen zeigen, dass ein neuwertiger Tiefgaragenstellplatz im Durchschnitt 23.000 € kostet, wohingegen ein gebrauchter Stellplatz für durchschnittlich 14.000 € gehandelt wird. Die Preise für gebrauchte Tiefgaragenstellplätze liegen dabei in einer Spanne zwischen 7.000 € und 20.000 €.

Der örtliche Gutachterausschuss hat zudem die Daten von Bestandsimmobilien umfassend analysiert. So enthält der Marktbericht auch objektbezogene durchschnittliche Gebäudefaktoren für verschiedene Teilmärkte. Unterschieden wird dabei zwischen dem Grundstücksteilmarkt freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, dem Teilmarkt Doppelhaushälften, Reihenend- und Reihenmittelhäuser sowie dem Grundstücksteilmarkt Eigentumswohnungen.
„Der Gebäudefaktor ist als Wert je Quadratmeter Wohnfläche definiert und stellt eine wichtige Kenngröße bei der Immobilienbewertung dar. Der objektbezogene durchschnittliche Gebäudefaktor hängt dabei von mehreren Einflussgrößen ab. Dazu zählen beispielsweise das Gebäudealter, die Wohnfläche, die Lage innerhalb des Landkreises, die Grundstücksgröße und der Zeitpunkt der Bewertung“, erklärt Vize-Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Christoph Friedl.
Der objektbezogene durchschnittliche Gebäudefaktor wird von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses berechnet, indem die Daten einer konkreten Immobilie in die zutreffende mehrdimensionale Schätzfunktion eingesetzt werden. Durch Multiplikation mit der Wohnfläche ergibt sich für das Bewertungsobjekt ein vorläufiger Vergleichswert. Umgangssprachlich wird der vorläufige Vergleichswert auch als Immobilienrichtwert bezeichnet. Immobilienrichtwerte leisten einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt und unterstützen sowohl private als auch professionelle Akteure bei fundierten Entscheidungen.

Auf schriftlichen Antrag erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gebührenpflichtige Einzelauskünfte zu den Immobilienrichtwerten. Das entsprechende Antragsformular ist unter https://formular.landkreis-deggendorf.de/formcycle/form/provide/2952/ abrufbar.

Bildunterschrift: Foto Landratsamt: von links:
RD Heidi Bischoff, Landrat Bernd Sibler, Bauamtsleiter Franz Eckl, Christoph Friedl, Edith Kiesewetter

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Kategorien: Medieninfo, Landkreis

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