01.02.2026 Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, der Anhebung des Mindestlohnes und auch der vorgeschriebenen Ausstattung der Taxen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) war eine Anhebung der Taxitarife im Landkreis Deggendorf erforderlich.
Die neue Taxitarifverordnung des Landkreises Deggendorf für das Pflichtfahrgebiet innerhalb des Landkreises ist zum 01.02.2026 in Kraft getreten. Der Kilometerpreis wurde von 2,40 € auf 2,70 € angehoben. Der Grundpreis wurde angehoben von 4,40 € auf 4,90 €. Für Nachtfahrten (22.00 - 06.00 Uhr) beträgt der Grundpreis 6,90 €. Für Fahrten mit Großraumtaxen besteht weiterhin ein Zuschlag von 7,00 €. Der Wartezeitpreis wurde auf 40,00 €/Stunde erhöht.
Weiterhin weist das Landratsamt Deggendorf als Erlaubnisbehörde für Taxikonzessionen darauf hin, dass die neue Taxitarifverordnung im Pflichtfahrgebiet des Landkreises Deggendorf verbindlich anzuwenden ist.
Pauschalfahrten sind grds. nicht zulässig und stellen einen Verstoß gegen die erlassene Taxitarifverordnung dar. Taxifahrer sind verpflichtet, im Pflichtfahrgebiet (Landkreis Deggendorf) nach dem Fahrpreisanzeiger abzurechnen.
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Landkreis Deggendorf