14.07.2025 Aktionsjahr 2025/2026
Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.
Vor Sommerferienbeginn erhalten alle Vorschulkinder des kommenden Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.
Vorgehen der Eltern:
Der den Kindern über die Kindertageseinrichtung ausgehändigte Gutschein wird ausgefüllt beim Schwimmkursanbieter vorgelegt.
Für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, kann ein Gutschein beim Landratsamt Deggendorf beantragt werden. Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite.
Vorgehen der Schwimmkursanbieter:
Die Gutscheine eines Kurses werden zusammen mit dem Antrag an das Landratsamt Deggendorf, Vereinsberatung, geschickt. Nach Prüfung (Voraussetzungen sh. Ende dieser Seite) und Bearbeitung des Antrages erhalten Sie die Erstattung.
Hinweise für das Aktionsjahr 2024/2025, Stand Juli 2024
Definition Vorschulkind
Vorschulkinder im Rahmen der Förderung 2024/205 sind regelmäßig Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/2026 verschoben wurde.
Bewilligungszeitraum
Für die Gutscheinaktion 2024/2025 beginnt der Bewilligungszeitraum am 29.07.2024 und endet am 31.08.2025. Der Gutschein ist somit für Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit im genannten Zeitraum stattfindet.
Antragsfrist
Anträge für die Gutscheinaktion 2024/2025 können durch die Kursanbieter bis zum 30. November 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen gestellt werden.
Hinweise für das Aktionsjahr 2025/2026, Stand Juli 2025
Definition Vorschulkind
Vorschulkinder im Rahmen der Förderung 2025/2026 sind regelmäßig Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/2027 verschoben wurde.
Bewilligungszeitraum
Für die Gutscheinaktion 2025/2026 beginnt der Bewilligungszeitraum am 01.08.2025 und endet am 31.08.2026. Der Gutschein ist somit für Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit im genannten Zeitraum stattfindet.
Antragsfrist
Anträge für die Gutscheinaktion 2025/2026 können durch die Kursanbieter bis zum 30. November 2026 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen gestellt werden.
Weitere Informationen:
Unter www.mach-mit.bayern.de finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Die Antragsformulare sowie die Richtlinie und erforderliche Mindestqualifikation für Kursanbieter finden Sie auch am Ende dieser Seite.
Dokumentenliste 2024/2025
- Erforderliche Mindestqualifikationen für Kursanbieter (Anlage 2) 2024 2025.pdf
- Antragsformular für Kursanbieter (Anlage 3) 2024 2025.xlsx
- Antragsformular für Vorschulkinder (Anlage 4) 2024 2025.pdf
Dokumentenliste 2025/2026
- Richtlinie
- Erforderliche Mindestqualifikationen für Kursanbieter (Anlage 1).pdf
- Antragsformular für Kursanbieter (Anlage 2).xlsx
- Antragsformular Gutschein Vorschulkinder 2025-2026 (Anlage 3).pdf
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Markus
Janich
Sachbearbeiter
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0991 3100-252 | 102 | JanichM@lra-deg.bayern.de |
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Landkreis Deggendorf