17.11.2025 Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, hat mit dem jährlichen herbstlichen Vogelzug auch wieder in Deutschland Einzug gehalten. Seit Anfang Oktober sind vor allem Kraniche auf ihrem Flug nach Süden besonders betroffen.
Laut Tierseuchennachrichtensystem (TSN) des Friedrich-Löffler-Institut (FLI) wurden seit Anfang Oktober in Deutschland ca. 1100 Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln diagnostiziert. Im selben Zeitraum wurden im bayerischen Wildbestand knapp 80 verendete Wildvögel positiv auf das hochansteckende Virus getestet.
Am 15.11.2025 wurde das Vogelgrippevirus erstmals in diesem Jahr nun auch im Landkreis Deggendorf bei einer verendeten Wildgans festgestellt.
Die aktuelle Dynamik des Geschehens zeigt, dass das Virus mittlerweile auch in Bayern großflächig bei Wildvögeln vorhanden ist, wodurch auch das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügelhaltungen stark ansteigt.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stuft in seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 20.Oktober 2025 das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags von HPAI H5 - Viren in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln als hoch ein.
Für die Allgemeinbevölkerung wird das Risiko einer H5N1-Infektion vom Robert-Koch Institut weiterhin als gering eingestuft.
Schutzmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel:
Um den Eintrag der Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände zu vermeiden, ist eine strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen durch alle Tierhalterinnen und Tierhalter entscheident.
Das Veterinäramt Deggendorf bittet daher alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, ihre betriebshygienischen Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken. Empfehlungen zu geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen finden sich auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm
Nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (Stand 05.11.2025) ist aktuell keine Aufstallungspflicht erforderlich. Dies kann sich jedoch aufgrund der hochdynamischen Seuchenlage jederzeit ändern.
In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich, aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eingetragen werden: Unter anderem stellen die Einstallung von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter und Wasser Risiken für eine Einschleppung dar. Hierbei ist vor allem der indirekte Eintrag über mit Virus etwaig verunreinigtem Futter, Wasser, Geräten oder Einstreu in Betracht zu ziehen. Bereits geringe, anhaftende Spuren von virushaltigem Kot bzw. Nasensekreten von Wildvögeln oder Geflügel aus anderen infizierten Beständen reichen für die Übertragung aus.
Es wird allen Geflügelhaltern empfohlen bereits jetzt Vorsorge zu treffen, falls es aufgrund der aktuellen Gefährdungslage zu einem Aufstallungspflicht von Geflügel für den Landkreis kommen sollte.
Die Empfehlungen lauten:
- Stellen Sie ausreichend Ställe und Versorgungseinrichtungen zur Verfügung.
- Beachten Sie, dass sich durch die Aufstallung eine für Ihr Geflügel ungewohnte Situation ergibt.
- Stellen Sie daher ausreichend Platz zur Verfügung.
- Optimieren Sie Ihre Geflügelhaltung durch zusätzliche Sitzstangen, Beschäftigungsmaterial und Rückzugsmöglichkeiten.
- Stellen Sie sicher, dass ausreichend Einstreumaterial zur Verfügung steht, welches vor Wildvögeln geschützt gelagert werden kann.
Ziel der Schutzmaßnahmen ist, die Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden und Erkrankungen in einem frühen Stadium gezielt bekämpfen zu können.
Auch Kleinbestände müssen gemeldet werden:
Alle Geflügelhaltungen müssen dem Veterinäramt bekannt sein, um im Ausbruchsfall schnell und gezielt reagieren zu können. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben. Wer (Hobby-) Geflügelhalter ist und seine Tierhaltung bisher noch nicht beim Veterinäramt angezeigt hat, sollte dies umgehend nachholen.
Für Fragen erreichen Sie das Veterinäramt telefonisch unter 0991 / 3100 – 201 oder per Email unter veterinaerwesen@lra-deg.bayern.de.
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