Im Zuge der Sanierung des mit Bescheid des Landratsamtes Landau vom 06.02.1960 genehmigten Adldorfer Wehres an der Vils (Höhe Fluss-km 34,1) ist die permanente Dotation des Vils III – Kanals aus der Vils geplant.
Hinweis: Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zur Sanierung des Wehres erfolgt gesondert.
Derzeit erfolgt die permanente Wasserführung des Vils III-Kanals durch Undichtigkeiten des alten Adldorfer Wehres. Durch den Neubau des Adldorfer Wehres entfallen diese Undichtigkeiten.
Mit der nun geplante dauerhafte Dotation soll das Trockenfallen und Reduktion der derzeitigen Wassermenge des Vils III-Kanals verhindert werden. Die derzeitigen Undichtigkeiten betragen ca. 20 l/s (Istzustand), die geplante Ausleitung aus der Vils in den Vils III-Kanal soll ebenfalls 20l/s betragen und stellt den derzeitigen Istzustand dar.
Die Dotation soll über ein neu betoniertes Einlaufbauwerk in der alten Vils und einer Rohrverbindung vom Einlaufbauwerk bis zur Einleitung unterwasserseitig des neuen Tosbeckens in den Vils III-Kanal erfolgen.
Der Freistaat Bayern hat die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis hat deshalb die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 15 WHG zur Ausleitung von 20 l/s aus der Vils und die Einleitung in den Vils III-Kanal beantragt.
Da sich das Vorhaben auch noch in Ihrem Landkreis auswirkt, bitten wir Sie das Vorhaben auf Ihrer Internetseite mit folgendem Taxt öffentlich bekanntzumachen mit den Hinweisen, dass:
1) Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben (Erläuterungsbericht, Planunterlagen - Übersichtslageplan, Lageplan, Grundriss, Bauwerksschnitte, Übersicht Wasserkraftanlagen, Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Lagepläne Fischereirechtsflächen, Landschaftspflegerischer Begleitplan), in der Zeit von Montag, den 13.04.2026, bis Dienstag, den 12.05.2026, im Internet unter folgendem Link https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/, https://www.landkreis-deggendorf.de/aktuelles/bekanntmachungen/, https://www.landkreis-passau.de/landkreis-verwaltung-politik/aktuelles/bekanntmachungen/, https://www.rottal-inn.de/umwelt-natur/wasser/uebersicht-wasser/ einsehbar sind.
2) jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis Dienstag, den 26.05.2026 schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Eichendorf, der Stadt Osterhofen, der Gemeinde Roßbach, der Gemeinde Aldersbach oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 221, Einwendungen gegen den Plan erheben kann.
3) mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
4) bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
5)
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
- Deckblatt zur Genehmigungsplanung Teil 2 2022-09-12.pdf
- Teil 1 - Erläuterungsbericht Teil 2 2022-09-12 - anonym.pdf
- Teil 2 - Plan 001_2022-09-12.pdf
- Teil 2 - Plan 002_2022-09-12.pdf
- Teil 2 - Plan 003_2022-09-12.pdf
- Teil 2 - Plan 004_2022-09-12.pdf
- Teil 3 - Übersicht Wasserkraftanlagen (WKA) Vils.pdf
- Teil 4 - Auszug aus dem Liegenschaftskataster.pdf
- Teil 5 - Plan 001 - Fischereirechtsflächen DGF.pdf
- Teil 5 - Plan 002 - Fischereirechtsflächen DEG, Rottal-Inn,.pdf
- Teil 6 - 02 - Übersichtslageplan.pdf
- Teil 6 - 03 - Bestand und Konflikte.pdf
- Teil 6 - 04 - Maßnahmen.pdf
- Teil 6 - 05 - Ökoflächen.pdf
- Teil 6 - LBP_Adldorf.pdf
Landkreis Deggendorf