Wassergesetze;
Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus der Ortschaft „Euschertsfurth“ in den Gneistinger Bach und den Ranzinger Bach durch die Gemeinde Lalling in der Verwaltungsgemeinschaft Lalling, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Reitberger, Hauptstraße 28, 94551 Lalling
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Erlaubnisbescheids
Landkreis Deggendorf