Isarmündung mit Blick nach Deggendorf
Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden
Großer Sitzungssaal im Landratsamt Deggendorf

Haushalt & Finanzen

Landkreishaushalt

Der Kreishaushalt wurde in der Kreistagssitzung am 31.03.2025 mit folgendem Volumen verabschiedet:

Bezeichnung HJ 2025 in €
Verwaltungshaushalt des Landkreises 158.264.200
Vermögenshaushalt des Landkreises 26.638.500
Gesamthaushalt

184.902.700

Der Kreisumlagenhebesatz beträgt 47,5% bei einer Umlagekraft von 165,8 Mio. €.

Aufteilung nach Einzelplänen

    Verwaltungshaushalt
    E A
0 Allgemeine Verwaltung 474.000 9.119.600
1 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung 34.400 5.207.500
2 Schulen 8.706.600 21.817.500
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 389.400 1.847.300
4 Soziale Sicherung 27.944.900 55.240.300
5 Gesundheit, Sport, Erholung 647.800 6.829.700
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 2.048.800 6.137.300
7 Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 2.075.700 5.630.400
8 Wirtschaftl. Unternehmen, Grund- u. Sondervermögen 39.600 144.400
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 115.903.000 46.290.200
 
Summe Verwaltungshaushalt 158.264.200 158.264.200
    Vermögenshaushalt
    E A
0 Allgemeine Verwaltung 500 381.400
1 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung 0 283.100
2 Schulen 10.196.100 18.695.400
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 56.200 124.000
4 Soziale Sicherung 0 105.000
5 Gesundheit, Sport, Erholung 0 5.300
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 1.114.000 3.767.500
7 Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 0 0
8 Wirtschaftl. Unternehmen, Grund- u. Sondervermögen 0 289.000
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 15.271.700 2.987.800
 
Summe Vermögenshaushalt 26.638.500 26.638.500
Gesamthaushalt 184.902.700 184.902.700

* Der Haushaltsplan enthält eine Neuverschuldung in Höhe von 3,74 Mio. €.

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 10.033.200 €.

Beteiligungsbericht

Nach Art. 82 Abs. 3 LkrO hat der Landkreis jährlich einen Bericht über die Beteiligungen des Landkreises an Unternehmen die in einer Rechtsform des Privatrechts geführt werden zu erstellen, wenn ihm mindestens der 20. Teil der Anteile eines Unternehmens gehören.

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