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Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Oberpöring - Anhörungsverfahren

21.10.2020 Zu den Presseartikeln In der Deggendorfer Zeitung vom 20.10.2020 „Oberpöring wehrt sich gegen Zwangsanschluss“ und im Donau-Anzeiger v. 21.10.2020 „gegen Zwangsanschluss an das Fernwasser“ nehmen das Landratsamt Deggendorf und Landrat Christian Bernreiter Stellung.

Die Gemeinde Oberpöring betreibt bereits seit 1988 eine eigene Wasserversorgung. Das Trinkwasser wird über einen Tiefbrunnen gefördert und in das gemeindliche Versorgungsnetz eingespeist.

Das Landratsamt Deggendorf führt in dieser Angelegenheit momentan ein Anhörungsverfahren durch. Dieses Anhörungsverfahren beinhaltet zum einen die nur noch bis 31.12.2025 beabsichtige befristete Neuerteilung der gehobenen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Tiefengrundwasser und zum anderen die damit verbundene Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes.

Im Rahmen dieses Anhörungsverfahren, welches der Information der Öffentlichkeit dient und die Gelegenheit zur Information bietet, können die betroffenen Bürger beim Landratsamt Deggendorf oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring bis spätestens 28.10.2020 Einwendungen erheben. Die betroffenen Bürger hatten in der Zeit vom 15.09.2020 bis 14.10.2020 die Gelegenheit die entsprechende Bekanntmachung des Landratsamtes Deggendorf mit genaueren Informationen sowie die dazugehörigen Auslegungsunterlagen einzusehen (vgl. Artikel Osterhofener Zeitung vom 28.08.2020).

Bezugnehmend auf dieses Verfahren erschien am 20.10.2020 in der Osterhofener Zeitung ein Presseartikel „Oberpöring wehrt sich gegen Zwangsanschluss“ und ein Presseartikel im Donau-Anzeiger vom 21.10.2020 „gegen Zwangsanschluss an das Fernwasser“.


Landrat Christian Bernreiter nimmt zu diesen Presseartikeln Stellung. Er stellt klar: „Es gibt keinen direkten Zwangsanschluss!“

Vielmehr wären der Gemeinde Oberpöring andere durchaus gangbare Alternativen wie das Betreiben eines Quartärbrunnens zur Verfügung gestanden. Diese Möglichkeit einer anderweitigen gemeindlichen Wasserversorgung „ohne Fernwasser“, welche auch die Festsetzung eines neuen und größeren Schutzgebiets zur Folge gehabt hätte, wurde jedoch von der Gemeinde nicht weiter in Betracht gezogen bzw. im Rahmen der erforderlichen Alternativenprüfung nicht mehr weiter in der erforderlichen Tiefe geprüft.

Hintergründe zum bisherigen Verfahren und der rechtlichen Problematik in Sachen Tiefengrundwasserentnahme

Die für die Entnahme des Tiefengrundwassers erforderliche Erlaubnis wurde der Gemeinde Oberpöring zuletzt bis 31.12.2016 erteilt.

Die Gemeinde Oberpöring hat beim Landratsamt Deggendorf am 27.05.2016 die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die weitere Entnahme von Tiefengrundwasser beantragt.

Wie der Gemeinde Oberpöring bereits damals mitgeteilt wurde, ist eine weitere Tiefengrundwasserentnahme u. a. wegen der Gefahr nachteiliger Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sowie den Ausführungen des Landesentwicklungsprogramms nicht mehr erlaubnisfähig.

Laut Landesentwicklungsprogramm ist Grundwasser in tieferen Grundwasserstockwerken (Tiefengrundwasser) vor nachteiligen Veränderungen durch menschliche Aktivitäten besonders geschützt und erneuert sich nur langsam. Es stellt deshalb eine sog. „eiserne Reserve“ für die Versorgung der Bevölkerung in besonderen Not- und Krisenfällen dar bzw. soll unter Berücksichtigung der zunehmenden Wasserknappheit künftigen Generationen zur Verfügung stehen.

Eine Tiefengrundwasserentnahme kann im Ausnahmefall allenfalls nur noch dann erlaubt werden, wenn nachgewiesen wird, dass es keine anderen zumutbaren Alternativen gibt.

Aus diesem Grund wurde die Gemeinde Oberpöring erstmals im Juni 2016 vom Landratsamt Deggendorf aufgefordert, bis spätestens 1. Dezember 2016 eine Alternativenprüfung vorzulegen, bei der alle anderen Möglichkeiten zur ordnungsgemäßen Trinkwasserversorgung ohne Tiefengrundwasserentnahme nachvollziehbar zu prüfen sind. Demnach sind neben den technischen Möglichkeiten jeweils auch die Wirtschaftlichkeit und weitere Kriterien zur Beurteilung der Zumutbarkeit aufzuzeigen.

Die erste Alternativenprüfung wurde dem Landratsamt Deggendorf schließlich im Juli 2017 vorgelegt und anschließend an den amtlichen Sachverständigen, dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, zur Prüfung weitergegeben. Diese Prüfung und auch die Prüfung der zweiten vorgelegten Alternativenprüfung vom 09.07.2019 ergaben, dass die Alternativenprüfungen aus verschiedenen Gründen unzureichend bzw. verbesserungsbedürftig waren. Die letztlich vollständige und vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf prüfbare Alternativenprüfung ist vom 26.02.2020.


Wie dem Fazit der letzten Alternativenprüfung der Gemeinde Oberpöring entnommen werden kann, ist die einzige Alternative gegenüber der bestehenden Tiefengrundwasserentnahme der Anschluss an das Fernwassernetz von Waldwasser. Ein Neubau eines Quartärbrunnens dagegen wird von der Gemeinde nicht mehr in Erwägung gezogen.

Aufgrund der Entscheidung der Gemeinde Oberpöring im Zusammenhang mit der Alternativenprüfung und der großen Bedeutung des Schutzes des Tiefengrundwassers erwägt das Landratsamt Deggendorf die Tiefengrundwasserentnahme nur noch übergangsweise befristet bis 31.12.2025 unter der Bedingung des Anschlusses an das Fernwasserversorgungsnetz ab 01.01.2026 zu erteilen.

Die Übergangszeit von fünf Jahren soll der Gemeinde Oberpöring genügend Zeit geben, die Wasserbereitstellung neu aufstellen zu können.

Im Vorfeld zu dieser beabsichtigten Entscheidung wurde auch die Zumutbarkeit des Wasserpreises beim Anschluss an die Wasserversorgung Bayerischer Wald überprüft.

Die Überprüfung des amtlichen Sachverständigen hat demnach ergeben, dass sich beim Anschluss an die Wasserversorgung Bayerischer Wald zwar ein hoher, aber nicht außergewöhnlicher Wasserpreis errechnet. Demnach kommt der amtliche Sachverständige auf einen Wasserpreis von 2,65 Euro, das von der Gemeinde Oberpöring beauftragte Planungsbüro dagegen auf 3,17 Euro (unter Berücksichtigung der Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas), welche der Gemeinde Oberpöring zusteht).

Im Landkreis Deggendorf lag bereits im Zusammenhang mit Wasserversorgung der Stadt Plattling ein gleichgelagerter Fall vor. Hierbei kam es bereits zu einem Rechtsstreit. Auf Grund dessen wurde eigentlich mit der Gemeinde Oberpöring vereinbart, dass die gerichtliche Entscheidung in Sachen Plattling abgewartet wird und diese dann von der Gemeinde Oberpöring akzeptiert wird.

Ergebnis dieses Rechtsstreits im Nachgang zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg im Jahr 2017 war, dass ein Vergleich zwischen dem Landratsamt Deggendorf und der Stadt Plattling geschlossen wurde, in dem eine übergangsweise befristete Tiefengrundwasserentnahme von fünf Jahren und der anschließende Anschluss an die Wasserversorgung Bayerischer Wald festgelegt wurde. Dieser Vergleich kam durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München aus dem Jahr 2018 zustande, der auch feststellte, dass es keinen Anspruch auf Tiefengrundwasserentnahme gibt.

Genauso soll nun auch in Sachen Wasserversorgung Oberpöring vorgegangen werden.

Auch stellt Landrat, Christian Bernreiter klar: „Im Zusammenhang mit der Wasserversorgung der Stadt Plattling und der Gemeinde Oberpöring aus Tiefenbrunnen war ich mehrmals beim Bayer. Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Das Ergebnis war: keine Entnahme mehr aus Tiefbrunnen. Die Angelegenheit der Gemeinde Oberpöring wurde ausdrücklich mit dem Umweltministerium und auch mit Herrn Staatsminister Thorsten Glauber (FW) besprochen. Die Haltung des Umweltministeriums ist unmissverständlich. Das Tiefengrundwasser ist strengstens geschützt, die Entnahme wird -soweit keine andere Alternative vorliegt- nach Auslaufen der Bescheide grundsätzlich überall beendet. Es bleibt somit weiterhin bei der „dringenden Bitte“ alle auslaufenden Erlaubnisse zu beenden.“

Auch weist Landrat Bernreiter daraufhin, dass das staatliche Landratsamt nur die Gesetze und Vorgaben der Ministerien vollzieht und die Handlungsaufforderung auch klar vom Freistaat Bayern, sprich dem Umweltministerium, komme.

Der Landrat weiterhin:

„Das im Presseartikel zu entnehmende Zitat von Heinrich Wolf, in dem er unterstellt, dass ich als Zweckverbandsvorsitzender möglichst viel Waldwasser verkaufen will, ist eine Unterstellung und ehrenrührig.
Für den Zweckverband Wasserversorgung Bayer. Wald ist eine Lieferung von ca. 55.000 Kubikmeter eine relativ kleine Menge an Trinkwasser, die beim Verband – bei einer Gesamtmenge von 12.5 Millionen Kubikmeter Wasser, die jährlich verkauf werden - nicht ins Gewicht fällt;

Der Zweckverband ist keinesfalls auf solch geringe Wasserlieferungen angewiesen. Im Gegenteil, so wie sich die Niederschlagssituation mit zum Teil langen Trockenphasen entwickelt, werden sich immer mehr Gemeinden mit einem höheren Bedarf an Trinkwasser hilfesuchend an den Zweckverband wenden. Eine Entwicklung, die mir schon Sorge bereitet, mir wäre es ehrlich gesagt sehr viel lieber, es würde wieder mehr Niederschlag geben. In diesem Zusammenhang sehe ich auch die strikte Haltung des Ministeriums - es gilt unsere Trinkwasserreserven, ja unsere Tiefbrunnen für Notfälle und für die kommenden Generationen zu sichern.“

Kategorien: Landkreis, Leben & Arbeiten, Amt & Service, Medieninfo

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