Wassergesetze;
Einleiten von Niederschlagswasser und Entleerungswasser aus dem Hochbehälter Iggensbach, Flur-Nr. 449/1 der Gemarkung Schwanenkirchen in der Gemeinde Winzer über ein Regenrückhaltebecken in einen namenlosen Graben, durch die WBW Wasserversorgung Bayerischer Wald, Waldwasserallee 1, 94554 Moos
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Erlaubnisbescheids
Landkreis Deggendorf