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Aufenthaltsrecht / Sozialleistungen

Aufenthaltsrecht

Grundsätzlich dürfen sich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit gültigem (biometrischem) Reisepass bis zu 90 Tage zu Besuchszwecken visumsfrei in Deutschland aufhalten.

Wer sich länger besuchsweise in Deutschland aufhalten möchte, ist gem. Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 07.03.2022 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Diese Befreiung ist befristet bis zum 30.11.2022.

Für die Zeit nach dem 30.11.2022 ist zwingend eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Hierfür ist es ausreichend, wenn das Registrierungsformular (s.u.) ausgefüllt wird.

Ist eine Arbeitsaufnahme oder die Teilnahme an einem Integrationskurs geplant, müssen die Personen zwingend vorher beim Ausländeramt Deggendorf registriert werden (s. u.). Anschließend werden wir die Aufenthaltserlaubnis (bzw. Fiktionsbescheinigung) ausstellen, die zur Arbeitsaufnahme bzw. Teilnahme an Integrationskurs berechtigen.

Nachdem die Europäische Union am 03.03.2022 den Beschluss für eine vorübergehende Schutzgewährung erlassen hat, erhalten die Betroffenen ein befristetes Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für maximal drei Jahre.

Für die Registrierung sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Bitte füllen Sie das Registrierungsformular aus und schicken Sie dieses per Mail an auslaenderamt@lra-deg.bayern.de
  2. Fügen Sie dem Formular eine Kopie (gescannt oder fotografiert) Ihres Passes mit Einreisestempel bei
  3. Zusätzlich ist eine Registrierung beim Landratsamt Deggendorf notwendig. Die Kollegen werden sich mit Ihnen bzgl. eines Termins in Verbindung setzen, bei dem Sie einen Ankunftsnachweis erhalten werden.
    Mit diesem Ankunftsnachweis können Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden.
  4. Teilen Sie uns mit, wenn die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist.

Wohnsitzverpflichtung!

Grundsätzlich entsteht durch die Registrierung beim Landratsamt Deggendorf eine Wohnsitzverpflichtung für den Landkreis Deggendorf.

Sie sind schon für den Landkreis Deggendorf registriert und haben vor, wo anders zu wohnen?

Bitte klären Sie vorher mit dem Ausländeramt ab, ob die Wohnsitzverpflichtung aufgehoben wird (auslaenderamt@lra-deg.bayern.de).

Formulare

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