Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge (z.B. DEG-07...)
Notwendige Unterlagen
- schriftlicher, formloser Antrag mit Daten der Fahrzeuge
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- behördliches Führungszeugnis
- elektronische Versicherungsbestätigung für rotes Dauerkennzeichen
- Fahrzeugbriefe der Oldtimerfahrzeuge (mind. 30 Jahre alt) falls vorhanden
- Gutachten gem. § 23 zur StVZO (TÜV)
Entstehende Kosten
- Gebühren laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt.)
Anschrift
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulasssungsbehörde
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende!
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulassungsbehörde - Aussenstelle Osterhofen
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag - Donnerstag:
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:
7.30 Uhr - 11.30 Uhr