Patientenverfügung
Vielleicht haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was im Rahmen der ärztlichen Behandlung noch geschehen oder nicht mehr geschehen soll.
Doch wie soll der behandelnde Arzt diese Gedanken kennen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, diese zu äußern. Es empfiehlt sich hier, diese Gedankengänge schriftlich zu formulieren.
Doch wie mache ich das und wie formuliere ich meine Wünsche unmissverständlich?
„Formulierungshilfen und weitere Informationen rund um die Patientenverfügung finden Sie unter „Merkblatt“.
Dort halten wir Ihnen die aktuelle Informationsbroschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bereit.