Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges

Der Landkreis (Aufgabenträger) erfüllt grundsätzlich seine Beförderungspflicht mit Hilfe der öffentlichen Verkehrsmittel. Ein anderes Verkehrsmittel (z. B. Pkw, Motorrad, Moped) wird nur als notwendig anerkannt, wenn: 

  • kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist bzw. nicht in zumutbarer Weise genutzt werden kann
  • es insgesamt wirtschaftlicher ist.

Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges ist nur notwendig, wenn sich eine Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Abwesenheitsdauer an mindestens drei Tagen um jeweils mehr als zwei Stunden erreichen lässt.
Verwendet ein/e Schüler/in ein nicht als notwendig anerkanntes Kraftfahrzeug, so schließt er/sie sich selbst von den Leistungen (Kostenerstattung) nach Art. 3 Abs. 2 SchKfrG aus.

Anträge auf Anerkennung eines privaten Pkw´s sind möglichst vor Schulbeginn beim Landratsamt einzureichen, jedoch spätestens bis 31.10. für das abgelaufene Schuljahr. Nach dem 31.10. eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Nach der Durchführung einer Vergleichsberechnung zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Pkw wird über den Antrag entschieden.

Die Kostenabrechnung für genehmigte Kraftfahrzeuge erfolgt am Ende des Schuljahres je nach Einzelfall in Höhe der öffentlichen Verkehrsmittel oder in Form einer Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,25 Euro pro gefahrenen Kilometer des kürzesten Hin- und Rückweges.

Download von Formularen & Merkblättern

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer

Sie sind im Begriff auf ein Antragsformular oder Merkblatt des Landratsamtes Deggendorf zuzugreifen.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen weisen wir Sie darauf hin, dass die, im Falle eines Antragsformulars, in den Antragsunterlagen angeforderten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens notwendig sind.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Informationspflichten nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung, bitten wir der Datenschutzerklärung auf dieser Webseite zu entnehmen.

Fehler beim Aufruf der Ziel-Datei. Bitte versuchen Sie es erneut oder wenden sich an das Landratsamt Ich habe verstanden

Achtung:
Wird Ihnen nach dem Öffnen, statt dem Formular, nur eine englischsprachige Meldung angezeigt (beginnt mit "Please wait..."), beachten Sie bitte folgendes:

Zum Öffnen der meisten Formulare, ist aus technischen Gründen unbedingt der Adobe Acrobat Reader DC unter Windows, Mac oder Linux erforderlich! Apps auf Mobilgeräten und Browser jeder Art sind nicht geeignet und zeigen stattdessen lediglich die besagte Fehlermeldung an.
Das Formular bitte direkt abspeichern und unbedingt aus dem Adobe Acrobat Reader DC heraus öffnen.
Dieser ist kostenlos auf der Seite von Adobe verfügbar: Hier klicken.

Griesgraber Christian Sachbearbeiter
0991 3100-247
140
 
Knollmüller Rudolf Sachbearbeiter
0991 3100-304
140
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-0 0991 3100-41-250 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

Seitenanfang

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.


Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.