Da Sozialhilfeleistungen nicht für die Vergangenheit und auch nicht zur Abdeckung von Schulden geleistet werden, ist es wichtig zu wissen, dass Sozialhilfeleistungen immer erst ab Bekanntwerden der Notlage beim Sozialhilfeträger bewilligt werden können.
Anträge sollten daher möglichst bald und am besten schriftlich gestellt werden. Wenn es eilt, kann vorweg natürlich auch ein telefonischer Antrag gestellt werden.
Antragsformulare liegen im Rathaus Ihrer Gemeinde auf. Dort ist man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen behilflich und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen.
Selbstverständlich können Sie sich auch vorab in der Sozialverwaltung des Landratsamtes Deggendorf beraten lassen.
Herrenstrasse 18
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Deggendorf
0991 3100-0
0991/3100-41-316
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