Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Aufenthalt in Gaststätten (aus §4)

Der Aufenthalt ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur gestattet, wenn eine personensorgeberechtigte Person/erziehungsbeauftragte Person sie begleitet

oder

wenn sie in der Zeit von 5 Uhr bis 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
Jugendliche ab 16 Jahren darf der Aufenthalt ohne Begleitung von 24 Uhr bis 5 Uhr nicht gestattet werden.

Ausnahmen:

  • bei Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe
  • oder auf Reisen
  • oder bei vom Jugendamt genehmigten Ausnahmen

Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar o. ä. geführt werden, sind für Kinder und Jugendliche verboten.

Meier I. Sachbearbeiterin
0991 3100-211
215
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-355 0991 3100-41-355 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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