Der Aufenthalt ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur gestattet, wenn eine personensorgeberechtigte Person/erziehungsbeauftragte Person sie begleitet
oder
wenn sie in der Zeit von 5 Uhr bis 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
Jugendliche ab 16 Jahren darf der Aufenthalt ohne Begleitung von 24 Uhr bis 5 Uhr nicht gestattet werden.
Ausnahmen:
- bei Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe
- oder auf Reisen
- oder bei vom Jugendamt genehmigten Ausnahmen
Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar o. ä. geführt werden, sind für Kinder und Jugendliche verboten.
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-355
0991 3100-41-355
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr