- Steuerpflicht ab dem 01.07.2010
- Fahrzeug muss sich im Landkreis Deggendorf befinden
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ggf. Gewerbeanmeldung (Original)
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister (Original)
- gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung (3-fach) vollständig von Versicherung ausgefüllt
- Kfz-Brief / Teil II
- Kfz-Schein / Teil I
- Kennzeichenschilder (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)
- gültige HU
- Fahrzeug muss sich im Landkreis befinden
- Kaufvertrag
- Bankeinzugsermächtigung für Kfz-Steuer (nur Inlandskonto möglich; wenn kein Inlandskonto vorhanden ist, muss die Kfz-Steuer im Voraus beim Zoll bezahlt werden!)
- Vollmacht, wenn Halter nicht selbst die Zulassung durchführt
(Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer siehe am Seitenende unter Punkt "Formulare")
- Gebühren laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt.)
Formulare mit Vollmacht
Bahnhofstraße 39
94486
Osterhofen
09932 959301
09932 959299
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Montag - Donnerstag:
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:
7.30 Uhr - 11.30 Uhr
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-0
0991/3100-218
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende!