Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

  • Steuerpflicht ab dem 01.07.2010
  • Fahrzeug muss sich im Landkreis Deggendorf befinden
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ggf. Gewerbeanmeldung (Original)
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister (Original)
  • gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung (3-fach) vollständig von Versicherung ausgefüllt
  • Kfz-Brief / Teil II
  • Kfz-Schein / Teil I
  • Kennzeichenschilder (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • gültige HU
  • Fahrzeug muss sich im Landkreis befinden
  • Kaufvertrag
  • Bankeinzugsermächtigung für Kfz-Steuer (nur Inlandskonto möglich; wenn kein Inlandskonto vorhanden ist, muss die Kfz-Steuer im Voraus beim Zoll bezahlt werden!)
  • Vollmacht, wenn Halter nicht selbst die Zulassung durchführt
    (Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer siehe am Seitenende unter Punkt "Formulare")
  • Gebühren laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt.)

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Mader Gottfried stellvertretender Sachgebietsleiter
0991 3100-243
46
 
Landratsamt Deggendorf – KFZ-Zulassungsbehörde – Außenstelle Osterhofen

Bahnhofstraße 39
94486 Osterhofen 09932 959301 09932 959299 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.00 Uhr

Freitag:
7.30 Uhr - 11.30 Uhr

Landratsamt Deggendorf – KFZ-Zulassungsbehörde

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-0 0991/3100-218 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende!

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