Kinder: | Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind |
Jugendliche: | Personen, die 14, aber noch nicht über 18 Jahre alt sind |
Erziehungsbeauftragte Person: | jede Person über 18 Jahre, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Aufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (z.B. auch Jugendleiter/Trainer). Gefordert ist ein Autoritätsverhältnis. |
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-355
0991 3100-41-355
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr