Wir orientieren uns an den Schießstandrichtlinien des Deutschen Schützenbundes. Vor der waffenrechtlichen Erlaubnis ist in der Regel eine Baugenehmigung nötig. Offene Schießanlagen für Feuerwaffen benötigen auch eine immissionsschutzrechtliche Erlaubnis.
Es müssen keine Fristen eingehalten werden.
Antrag für eine Schießstätte Personalausweis Gutachten eines Sachverständigen für Schießstätten
Waffengesetz 1. Verordnung zum Waffengesetz Waffenkostenverordnung
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-0
0991 3100-41-232
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr