Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Betreiben einer Schießstätte

Wir orientieren uns an den Schießstandrichtlinien des Deutschen Schützenbundes. Vor der waffenrechtlichen Erlaubnis ist in der Regel eine Baugenehmigung nötig. Offene Schießanlagen für Feuerwaffen benötigen auch eine immissionsschutzrechtliche Erlaubnis.

Es müssen keine Fristen eingehalten werden.

Antrag für eine Schießstätte Personalausweis Gutachten eines Sachverständigen für Schießstätten

Waffengesetz 1. Verordnung zum Waffengesetz Waffenkostenverordnung

Geiger A. Sachbearbeiter, Buchstabenbereich A - L
0991 3100-548
22
 
Schaffelhuber Jörg-Michael Sachbearbeiter, Buchstabenbereich M - Z
0991 3100-226
22
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-0 0991 3100-41-232 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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