Bei Veranstaltungen, bei denen es Brauch ist, aus besonderem Anlass Waffen zu tragen, kann für die Dauer von 5 Jahren eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Für das Schießen mit Kartuschenmunition kann die erforderl. Erlaubnis einem verantwortlichen Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung erteilt werden.
Es müssen keine Fristen eingehalten werden.
Antrag auf eine Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten bzw. Führen von Schusswaffen, Personalausweis, Haftpflichtversicherung
Waffengesetz Waffenkostenverordnung
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-0
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr