Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Bußgeldvorschriften (aus §28)

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, z. B. gegen

  • § 3 Bekanntgabe der geltenden Vorschriften,
  • § 5 Tanzveranstaltungen
  • § 9 Alkoholische Getränke
  • § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Abgabe von Tabakwaren

werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das Bußgeld wird im Einzelfall nach dem im Landkreis Deggendorf geltenden Bußgeldkatalog festgesetzt, Höchstbetrag 50.000,00 Euro!

Ordnungswidrig handelt auch, wer als Person über 18 Jahren ein entsprechendes Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert.

Meier I. Sachbearbeiterin
0991 3100-211
215
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-355 0991 3100-41-355 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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