Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, z. B. gegen
- § 3 Bekanntgabe der geltenden Vorschriften,
- § 5 Tanzveranstaltungen
- § 9 Alkoholische Getränke
- § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Abgabe von Tabakwaren
werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das Bußgeld wird im Einzelfall nach dem im Landkreis Deggendorf geltenden Bußgeldkatalog festgesetzt, Höchstbetrag 50.000,00 Euro!
Ordnungswidrig handelt auch, wer als Person über 18 Jahren ein entsprechendes Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert.
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-355
0991 3100-41-355
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr