Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind.
Für Teilbereiche der elterlichen Sorge kann Pflegschaft angeordnet werden.
Die Vormundschaft/Pflegschaft ordnet das zuständige Gericht an.
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-355
0991 3100-41-355
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Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
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