Für folgende Fahrzeuge wird eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt, wenn darin Fahrgäste befördert werden:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen (nicht notwendig für Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, z.B. Bayer. Rotes Kreuz oder Malteser Hilfsdienst)
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen
- Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr
- Das notwendige Antragsformular erhalten Sie beim Landratsamt Deggendorf - Führerscheinstelle-, Zimmer 48. Bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde ist ein Führungszeugnis zu beantragen.
- Personalausweis oder Reisepass
- EU - Führerschein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre), nach Anlage 6 FeV
- Ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), nach Anlage 5 Ziff. 1 FeV
- Erweitertes behördliche Führungszeugnis (hierfür benötigen Sie vorab von der Fahrerlaubnisbehörde eine Bestätigung)
- Das Mindestalter beträgt 21 Jahre (bei Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B (früher Kl. 3) seit mindestens 2 Jahren
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe - nur bei Krankenkraftwagen
- Zusätzlich bei Ersterteilung oder ab dem 60. Lebensjahr:
Ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV
43,90 €
Formulare Antrag Fahrgastbeförderung
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-199
0991 3100-41-367
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr