Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Führerscheinklassen

Symbol Klassen

Fahrzeugklassen

Fahrzeugklasse A

 A Krafträder mit einem Hubraum über 50 cm³ oder einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/ h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.

Fahrzeugklasse A

 A2 Krafträder mit einer max. Leistung von 35 kW.
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg.

Fahrzeugklasse A

 A1 Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, einer Leistung von max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm³ oder einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Leistung max. 15 kW

Fahrzeugklasse AM

 AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, einem max. Hubraum von 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, Leistung von max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige  Kleinkrafträder mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, einem max. Hubraum von 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung von max. 4 kW bei
Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, einem max. Hubraum von 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung von max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Leermasse von max. 350 kg.

Fahrzeugklasse B

 B Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung von max. 8 Personen, außer dem Fahrer.
Auch mit Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Fahrzeugklasse B96

 B96 Kfz der Klasse B mit Anhänger, zul. Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, zul. Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Fahrzeugklasse B96  BE Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einer zul. Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und einem Anhänger über 750 kg, zul. Gesamtmasse des Anhängers max. 3.500 kg, zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 7.000 kg.

Fahrzeugklasse C

 C Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer, auch mit Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtmasse.

Fahrzeugklasse CE

 CE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse.

Fahrzeugklasse C1

 C1 Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 - mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer, auch mit Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Fahrzeugklasse C1E

 C1E Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg, zul. Gesamtmasse der Kombination 12 t.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, zul. Gesamtmasse der Kombination 12 t.

Fahrzeugklasse D

 D Kfz - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrer, auch mit Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht bis 750 kg.

Fahrzeugklasse DE

 DE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse.

Fahrzeugklasse D1

 D1 Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder Klassen AM, A, A1und A2 - mit einer maximalen Länge von 8 m, zur Beförderung mit mehr als 8, aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrer. Anhänger mit einer zul. Gesamtgewicht bis 750 kg.

Fahrzeugklasse D1E

 D1E Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse.

Fahrzeugklasse L

 L

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Fahrzeugklasse L

 T Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h, für Fahrer unter 18 Jahren gilt: Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhänger.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhänger.
Gabriel H. Sachbearbeiterin
0991 3100-246
39
 
Krümmel Fabian Sachbearbeiter
0991 3100-199
39
 
Weber H. Sachbearbeiterin
0991 3100-276
48
 
Zecevic U. Sachbearbeiterin
0991 3100-253
48
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-199 0991 3100-41-367 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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