Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte
Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung.Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.
Fahrwege insbesondere zum Be- und Entladeort benötigen die Genehmigung durch das Landratsamt.
Allerdings fallen nicht alle gefährlichen Stoffe unter diese Bestimmung. Nehmen Sie deshalb vor der Antragstellung unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt als untere Straßenverkehrsbehörde auf.
Stellen Sie den Antrag auf Fahrwegbestimmung bitte formlos und mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Be- und Entladestelle
- exakter Fahrweg
- Zeitraum des Transportes
- Begründung der Notwendigkeit
Formulare Fahrtwegbestimmung nach GGVS Antrag
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991/3100-240
0991/3100-41-239
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr