Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Gefahrguttransporte/Fahrtwegbestimmung (GGVSE)

Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte

Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung.

Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.

Fahrwege insbesondere zum Be- und Entladeort benötigen die Genehmigung durch das Landratsamt.

Allerdings fallen nicht alle gefährlichen Stoffe unter diese Bestimmung. Nehmen Sie deshalb vor der Antragstellung unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt als untere Straßenverkehrsbehörde auf.

Stellen Sie den Antrag auf Fahrwegbestimmung bitte formlos und mit folgenden Angaben:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Be- und Entladestelle
  • exakter Fahrweg
  • Zeitraum des Transportes
  • Begründung der Notwendigkeit
§ 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

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Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
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