Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Gewerbeuntersagungen gem. § 35 GewO

Gewerbeuntersagung erfolgt, wenn die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gegeben ist. Zugleich muß zum Schutz der Allgemeinheit und der im Betrieb Beschäftigten die Untersagung erforderlich sein. Untersagungsgründe können sein: Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Steuerschulden, Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen und mangelnde Sachkunde
300 Euro
Köglmeier Aline Sachbearbeiterin
0991 3100-484
18
 
Weishäupl M. Sachbearbeiterin
0991/3100-213
18
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-0 0991 3100-41-250 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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