Umgang mit Lebensmitteln:
Für Vereine, (die nicht gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen) ist eine Belehrung nach § 43 IfSG nicht mehr erforderlich.
Dennoch bitten wir im Interesse aller Beteiligten, die Empfehlungen für den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln sorgfältig zu beachten.
Merkblatt Tipps zur Organisation eines Festes
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991/3100-252
0991/3100-41-251
E-Mail versenden
Kartenansicht
Montag - Donnerstag: 07.30 - 12.30 Uhr; Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr