Aufgaben der JAV nach Art. 57 Abs. 2 BayPVG:
- Maßnahmen in Fragen der Berufsbildung beim Personalrat beantragen (z. B. Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen beim Personalrat einbringen)
- Maßnahmen die der Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Jugendlichen dienen, zu beantragen
- Darüber zu wachen, dass die zugunsten der Auszubildenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen, durchgeführt werden
- Anregungen und Beschwerden von Auszubildenden entgegenzunehmen und falls sie berechtigt erscheinen, beim Personalrat auf Ihre Erledigung hinwirken, sowie die Betroffenen über das Ergebnis der Verhandlungen zu informieren
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Deggendorf
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