Veranstalter und Gewerbetreibende haben die nach den §§ 4 bis 13 Jugendschutzgesetz für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften sowie bei öffentlichen Filmveranstaltungen die Alterseinstufung von Filmen oder die Anbieterkennzeichnung nach § 14 Abs. 7 durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Hinweis:
- Jugendschutztafel (Nicht mehr als Download verfügbar. Veranstalter haben die geltenden Vorschriften durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen (in vielen Buchhandlungen erhältlich)
Herrenstrasse 18
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Deggendorf
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr