Verpflichtende Mitteilungen (§ 25 BtOG)
Ab der Registrierung gelten für Berufsbetreuer*innen die folgenden Mitteilungspflichten.
Unverzüglich mitzuteilen sind,
- Änderungen, die Auswirkung auf die Registrierung haben können
- Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur
- Wechsel des Sitzes
- Ergebnis des Feststellungsverfahrens nach § 8 Abs. 3 VBVG
Alle sechs Monate mittzuteilen sind
- Alle Änderung im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen
Bitte benutzen Sie hierfür unser Formblatt „Halbjährliche Mitteilung“.
Alle 3 Jahre müssen Sie außerdem folgende Unterlagen vorlegen:
- Aktuelles Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (Behördenführungszeugnis)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
- Erklärung ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist (Formblatt)
Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilungen unaufgefordert zu erfolgen haben!
Beharrliche Verstoße gegen diese Mitteilungspflichten können nach § 27 BtOG einen Widerruf der Registrierung zur Folge haben.
Freiwillige Mitteilungen
Um eine bessere Übersicht über die Kapazitäten im Landkreis zu erhalten, wird die Betreuungsstelle Deggendorf regelmäßig kurze Kapazitätenabfragen per Mail vornehmen.
Ihre Rückmeldung ist freiwillig, aber wünschenswert.
Die Mitteilung der Kapazitäten im Rahmen der Abfrage ersetzt nicht die halbjährlichen Meldungen nach § 25 BtOG.
Gerne dürfen Sie uns freie Kapazitäten auch außerhalb der Anfrage mitteilen.
Pater-Fink-Straße 8
94469
Deggendorf
0991 3100-306
0991 3100-41-293
E-Mail versenden
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