Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Reisegewerbekarte gemäß § 55 Gewerbeordnung (GewO)

Wer selbständig oder unselbständig ohne Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung Waren oder Leistungen anbietet bedarf der Reisegewerbekarte. Voraussetzung hierfür ist die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden. Es darf sich auch nicht um verbotene Tätigkeiten handeln wie z.B. Feilbieten von Giften, Wertpapieren und Edelsteinen.
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte ist bei der Gemeinde zu stellen. Personalausweis, Paßbilder, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug sind mitzubringen. Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt. Die Gewerbekarte ist beim Landratsamt abzuholen.
100 Euro
Köglmeier Aline Sachbearbeiterin
0991 3100-484
18
 
Weishäupl M. Sachbearbeiterin
0991/3100-213
18
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-0 0991 3100-41-250 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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