Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Rote-Punkt-Fahrzeuge entfernen

Das Abstellen eines nicht verkehrsbereiten Fahrzeuges (z. B. abgemeldet oder betriebsunfähig) auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ist eine unerlaubte Sondernutzung und kein Parken. Durch Anbringen einer sog. "Rote Punkt" - Plakette ergeht die Aufforderung, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen.

Wenn der letzte Halter oder sonstige Verantwortliche dieser Aufforderung nicht nachkommt, lässt das Landratsamt das Fahrzeug auf Kosten abschleppen. Die Abschlepp-, Entsorgungs- und evtl. entstandene Stand- und Sondermüllkosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Außerdem wird ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.
  • Art. 18 a Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
  • Art. 66 Nr. 3 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) 
  • Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) 
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Schott H. Sachgebietsleiter
0991 3100-240
44
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-343 0991 3100-41-239 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

Seitenanfang

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.


Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.