Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Sachverständigengesetz

Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen durch die Regierung von Niederbayern. Voraussetzungen für die Eignung als Sachverständiger sind insbesondere, daß der Antragssteller in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, Gewähr für Unparteillichkeit bietet und keine gerichtliche Strafe oder sonstige Maßnahmen wurden.
Verfahren und Kosten regelt die Regierung von Niederbayern.
Köglmeier Aline Sachbearbeiterin
0991 3100-484
18
 
Weishäupl M. Sachbearbeiterin
0991/3100-213
18
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-0 0991 3100-41-250 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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