Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Schießen in einem Wildgehege

Das Wildgehege als solches muss genehmigt sein. Die Sachkunde muß durch die Jägerprüfung bzw. durch einen Lehrgang für Gehegewildhalter beim Tierzuchtamt Schwandorf nachgewiesen werden. (Landwirtschaftsamt und Tierzuchtamt Schwandorf, Tel.: 09431 / 7210) Der Antragssteller benötigt eine zusätzliche Ausnahme vom Tierschutzgesetz, wenn er Tiere betäuben möchte, ohne selbst Tierarzt zu sein.

Es müssen keine Fristen eingehalten werden.

Antrag "Abschuss von Gatterwild" Personalausweis Sachkundenachweis Haftpflichtversicherung

Waffengesetz Waffenkostenverordnung

Geiger A. Sachbearbeiter, Buchstabenbereich A - L
0991 3100-548
22
 
Schaffelhuber Jörg-Michael Sachbearbeiter, Buchstabenbereich M - Z
0991 3100-226
22
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-0 0991 3100-41-232 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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