Das Wildgehege als solches muss genehmigt sein. Die Sachkunde muß durch die Jägerprüfung bzw. durch einen Lehrgang für Gehegewildhalter beim Tierzuchtamt Schwandorf nachgewiesen werden. (Landwirtschaftsamt und Tierzuchtamt Schwandorf, Tel.: 09431 / 7210) Der Antragssteller benötigt eine zusätzliche Ausnahme vom Tierschutzgesetz, wenn er Tiere betäuben möchte, ohne selbst Tierarzt zu sein.
Es müssen keine Fristen eingehalten werden.
Antrag "Abschuss von Gatterwild" Personalausweis Sachkundenachweis Haftpflichtversicherung
Waffengesetz Waffenkostenverordnung
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Deggendorf
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Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
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