Für Erlaubnisse zum gewerblichen Umgang mit Sprengstoff ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Das Mindestalter ist 21 Jahre.
Das Prüfungszeugnis darf bei der ersten Beantragung einer Sprengstofferlaubnis nicht älter als 5 Jahre sein.
- Antrag auf eine Sprengstofferlaubnis
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis
- Bedürfnisnachweise evtl. Beschussbescheinigung und Ausnahmegenehmigung der örtlichen zuständigen Gemeinde nach Bay. Immissionsschutzgesetz
- Sprengstoffgesetz
- Sprengstoffkostenverordnung
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-0
0991 3100-41-232
E-Mail versenden
Kartenansicht
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr