Die Übungsleiterzuwendungen an die Sport- und Schützenvereine wurde im Jahr 2006 eingestellt und durch die sogenannte Vereinspauschale ersetzt. Kennzeichen dieser staatlichen Förderung ist, dass dabei nicht auf Kosten abgestellt wird, sondern den Sportvereinen der Zuschuss in pauschalierter Form gewährt wird. Als Parameter für die Höhe des zu gewährenden Zuschusses dienen dabei die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie die Mitgliedereinheiten (ermittelt aus der Zahl der Vereinsmitglieder, der Zahl der jugendlichen Vereinsmitglieder sowie der Zahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen).
Die Antragsstellung kann postalisch (sh. unten aufgeführter Antrag) oder Online über
Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale erfolgen. Hierzu ist die Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Zur Authentifizierung kann z. B. die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden.
WICHTIG: Bei online eingereichten Anträgen ist für die beigefügten/gescannten Lizenzen zwingend die jeweils aktuelle Erklärung Lizenzinhaber vorzulegen.
Ein Formular für die Auflistung der Lizenzen finden Sie weiter unten auf der Seite unter Formulare.
Wichtige Informationen zum Antrag für die Vereinspauschale 2023
-
1. Antragsfrist
- Zuschussjahr ist immer das laufende Jahr, in dem der Antrag auf Vereinspauschale beim Landratsamt Deggendorf eingereicht wird, z. B. Abgabe 15. März 2023 = Zuschussjahr 2023
- Bereits seit dem Förderjahr 2020 ist das Datum des Poststempels entscheidend, nicht wie zuvor der Eingangstempel der Kreisverwaltungsbehörde. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen
spätestens am Stichtag
Mittwoch, 15. März 2023entweder beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizenzierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.
Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist. Ein Nachreichen von Daten und Unterlagen nach dem 15.03.2023 ist nicht möglich!
Die ursprüngliche Frist (01. März 2023) zur Abgabe der Anträge wurde bis 15. März 2023 verlängert. Wir bitten Sie trotzdem, die Anträge frühestmöglich zu stellen, damit evtl. fehlenden Unterlagen noch nachgereicht werden können.
-
2. Originalität der Übungsleiterlizenzen (WICHTIG!!!)
- Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, müssen ab 2023 nicht mehr im Original vorgelegt werden. Jedoch sind alle nicht auf Prägepapier ausgestellten Lizenzen (auch wenn sie dem Inhaber per Post und nicht auf elektronischem Wege zugesandt worden sind) zwingend zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen" in der Version 2023 (siehe Anlage 2) vorzulegen. Bei Nichtvorlage der Erklärung kann die Lizenz nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass nur die „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ in der aktuellen Version berücksichtigt werden kann. (Diese finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Deggendorf.)
- Besondere Hinweise zur Nutzung der „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ für Höherwertige Lizenzen (A- bzw. B-Lizenzen):
Seit dem Förderjahr 2023 werden höherwertige Lizenzen mit einem erhöhten Punktwert berücksichtigt. Im Gegenzug können Lizenzen nicht geltend gemacht werden, wenn sie Voraussetzung für den Erwerb einer höherwertigen Lizenz waren (grundständige Lizenzen) und die höherwertige Lizenz im Förderjahr geltend gemacht werden soll (Nr. 5.1.6.2 SportFöR). Das bedeutet, dass bei gleichzeitigem Besitz z. B. einer A, B, und C-Lizenz nur die A-Lizenz geltend gemacht werden kann, dies jedoch in Höhe der A-Lizenz sowie entsprechend der zugrunde liegenden Lizenzen.
-
3. Wegfall der Besonderheiten im Hinblick auf die Corona-Pandemie
- Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in den Vorjahren vorübergehend zugelassenen Vollzugs-erleichterungen wurden aufgehoben. Folgende Erleichterungen sind deshalb nicht mehr gültig (Auflistung dient nur zur Information bezüglich der Änderung):
- Für die Gewährung der Vereinspauschale 2022 in Bezug auf das Beitragsaufkommen kann die Corona-Pandemie grundsätzlich als besonderer Grund gem. Teil 1 Abschnitt A Nr. 5.2 Satz 5 SportFöR anerkannt werden.
- Auch können alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, auch ohne eine Fortbildung bzw. Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2022 als gültig angesehen werden.
- Weiter kann für das Förderjahr 2022 ausnahmsweise auf das Erfordernis verzichtet werden, dass Übungsleiterlizenzen seit dem Stichtag des Vorjahres im Sportbetrieb eingesetzt wurden. (ab 2023 muss die Lizenz im Förderjahr, und nicht mehr bereits im Vorjahr eingesetzt werden)
- Für die Gewährung der Vereinspauschale 2022 wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils i. H. v. 10 % verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 noch erfüllt hat.
- Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 % des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden.
- Vor dem Hintergrund von Mitgliederrückgängen können nach dem Günstigkeitsprinzip für die Berechnung der Vereinspauschale 2022 alternativ die zur Gewährung der Vereinspauschale 2020 ermittelten Mitgliedereinheiten herangezogen werden, die durch die Anrechnung der Vereinsmitglieder (Erwachsene und sonstige Mitglieder) erzielt wurden, sofern deren Anzahl höher als bei der aktuellen Antragsprüfung ist.
- Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in den Vorjahren vorübergehend zugelassenen Vollzugs-erleichterungen wurden aufgehoben. Folgende Erleichterungen sind deshalb nicht mehr gültig (Auflistung dient nur zur Information bezüglich der Änderung):
Allgemeine Fördervoraussetzungen, die zur Gewährung erfüllt sein müssen
-
1. Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
-
2. Vereinssitz in Bayern und Mitglied bei einem der folgenden Dachverbände:
Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes e. V. (BVS Bayern), Bayerischen Sportschützenbundes e. V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) -
3. Gesamtmitgliederzahl:
Anzahl der Kinder/ Jugendliche bis einschl. 17 und jungen Erwachsenen bis einschl. 26 Jahren muss min. 10 % der Gesamtmitgliederzahl betragen. Diese Voraussetzung entfällt für die Förderung von Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports.
-
4. Untergrenze der Fördereinheiten
Der Verein muss min. 500 Fördereinheiten (FE) erreichen, diese werden wie folgt berechnet: (Mitglieder unter 27 Jahren x 10) + (Mitglieder mit Behinderung x 10) + übrige Mitglieder + [(eingesetzte gültige Übungsleiterlizenzen/halber Lizenzen x 650) + (eingesetzte gültige Zusatzlizenzen/halbe Lizenzen x 325)] = FE
Beispiel:
90 Erwachsene x 1 = 90 ME 10 Kinder/Jugendliche/ junge Erwachsene x 10 = 100 ME 1 Mitglied mit Behinderung x 10 = 10 ME 1 Übungsleiterlizenz x 650 = 650 ME 1 Zusatzlizenz x 325 = 325 ME Gesamt = 1.175 FE -
5. Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit
Bitte schicken Sie mit dem Antrag auf Vereinspauschale eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes mit bzw. reichen diesen bis spätestens 01. März 2023 nach.
-
6. Anerkennung Übungsleiterlizenzen (siehe Vorhergenanntes)
Anerkannt werden alle Lizenzen, die in der abschließenden Liste des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Sport und Integration genannt sind. Lizenzen, die nicht auf Prägepapier ausgestellt sind müssen zusammen mit der Erklärung zur Einreichung von Lizenzen vorgelegt werden.
Farbkopien, (selbst) ausgedruckte Lizenzen, nicht auf Prägepapier ausgestellte, aber dem Lizenzinhaber per Post zugesandte Lizenzen und beglaubigte Kopien alleine werden nicht berücksichtigt!
Zudem ist es Aufgabe des beantragenden Vereins (bei Bedarf), rechtzeitig die Verlängerung bzw. Neuausstellung der Lizenzen bei den Dachverbänden zu beantragen.
Ansprechpartnerin BLSV München, Frau Gleißner (089) 15702 255.
-
7. Unbedingt notwendig: Unterschrift des Vorstandes (außer bei Online-Verfahren)
In den vergangenen Zuschussjahren ist es vereinzelt immer wieder vorgekommen, dass der Antrag nicht vom Vereinsvorstand, sondern z. B. vom Kassier unterzeichnet wurde.
Es wird aus diesem Grund nochmals darauf hingewiesen, dass nur vom Vereinsvorstand bzw. dessen Vertretung unterzeichnete Anträge anerkannt werden dürfen.
-
8. Anschrift, Telefonnummer usw. eines Ansprechpartners
Bitte geben Sie auf der ersten Seite des Antrages oben die komplette Anschrift des Vereinsheims und darunter die Anschrift und alle Kontaktdaten des Vereinsvorstandes an. Damit kann gewährleistet werden, dass eventuell noch fehlende Daten und Unterlagen sofort angefordert bzw. bestehende Fragen schnellstmöglich geklärt werden können.
Bitte geben Sie die Antragsunterlagen frühzeitig im Landratsamt ab.
So können unvollständige Anträge, fehlende Unterlagen, Rückfragen etc. noch rechtzeitig vor Fristablauf geklärt/geheilt werden.
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991/3100-252
0991/3100-41-251
E-Mail versenden
Kartenansicht
Montag - Donnerstag: 07.30 - 12.30 Uhr; Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr