Überprüfungen von Tierhaltungen werden als Stichproben durchgeführt oder sie erfolgen auf Grund von Hinweisen/Anzeigen von Bürgern oder anderen Behörden, z.B. der Polizei. Wenn Sie den begründeten Eindruck haben, eine bestimmte Tierhaltung sei nicht in Ordnung, so sollten Sie dies dem Veterinäramt telefonisch oder schriftlich unter Angabe Ihrer Adresse und der Tierhalteranschrift bzw. Örtlichkeit der Tierhaltung mitteilen.
Die Tierärzte des Veterinäramtes werden dann die Tierhaltung überprüfen und sofern erforderlich notwendige Maßnahmen zur Beseitigung tierschutzwidriger Zustände ergreifen. Solche Maßnahmen können von einer konkreten Anordnung an den Tierhalter zur Abstellung der Mängel bis zur Wegnahme von Einzeltieren oder ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung reichen.
Im Rahmen des Tierschutzrechtes ist für bestimmte gewerbsmäßige Tätigkeiten mit Tieren eine Erlaubnis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes erforderlich.
Außerdem sind uns grundsätzlich alle Veranstaltungen mit Tieren rechtzeitig zu melden.
Eine weitere Aufgabe stellt die Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren für Stallbauten dar.
Für weitere Informationen zum Thema Tierschutz und tierschutzrechtliche Haltung besuchen Sie bitte folgende Internetseiten:
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Unter der gleichen Adresse sind darüber hinaus weitere Gutachten und Leitlinien zur tierschutzgerechten Haltung (z.B. Haltung von Pferden, Wild in Gehegen, Kleinvögeln, Zierfischen, Reptilien, usw.) veröffentlicht.
- Die derzeit gültige Tierschutzhundeverordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
- Ebenfalls auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist im Abschnitt 2 die aktuelle Kälberhaltungsverordnung zu finden.
Außerdem haben wir für Sie aktuelle Merkblätter zu den Themen Kälber- und Schweinehaltung sowie Hundehaltungen zusammengestellt.
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