Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Umschreibung eines Fahrzeuges

Für den Fall der Verlegung des Wohnsitzes oder Sitzes des Halters in einen anderen Zulassungsbezirk wird ab 1.1.2015 die Möglichkeit geschaffen dass er das bisherige Kennzeichen weitergeführt wird. Die Weiterführung der bisherigen Kennzeichen mit‚ Stempelplaketten vor dem 1.1.2015 schließt eine "internetbasierte Außerbetriebsetzung" aus.
Auch bei Weiterführung des bisherigen Kennzeichens besteht die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzes – oder Sitzwechsels, sowie das Erfordernis die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzulegen.

  • Gebühren laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt.)

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Mader Gottfried stellvertretender Sachgebietsleiter
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46
 
Landratsamt Deggendorf – KFZ-Zulassungsbehörde – Außenstelle Osterhofen

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Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
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